Frankreich erschwert die Ausreise
Jugendliche brauchen schriftliche Erlaubnis fürAusflug nach Saarbrücken
SAARBRÜCKEN Seit Mitte Januar müssen französische Kinder und Jugendliche, die ihr Land verlassen wollen, eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern mit sich führen. Diese gemeinsame Vorschrift der Ministerien für Justiz, Inneres und Familien ist Teil eines vor ein paar Monaten verabschiedeten Anti-Terror-Gesetzes und eine Reaktion auf eine steigende Zahl von französischen Minderjährigen, die nach Syrien gereist sind, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen. Damit wurde eine Maßnahme reaktiviert, die 2012 aufgegeben worden war. Doch nun wird befürchtet, dass Jugendliche, die in Frankreich als gefährdet gelten, die Reise Richtung Syrien über Drittländer antreten. Die neue Vorgabe betrifft sowohl Kinder, die im Rahmen eines Schüleraustausches oder Ferienlagers in einer Gruppe unterwegs sind, als auch Jugendliche, die alleine die Grenze überqueren.
Gerade in der Landeshauptstadt Saarbrücken shoppen vor allem am Wochenende viele junge Franzosen – nicht immer in Begleitung ihrer Eltern. Ob sie tatsächlich die neu geforderte elterliche Erlaubnis bei sich tragen, wird von den deutschen Behörden nicht kontrolliert. „Es handelt sich dabei lediglich um eine Maßnahme seitens der französischen Behörden, um die nicht gewollte Ausreise zu verhindern“, erklärt Saar-Polizeisprecher Stephan Laßotta. In Orten wie Diskos oder Spielhallen kontrolliert die Polizei, dass der Jugendschutz eingehalten wird. „Das gilt für alle Minderjährige, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit“, sagt Laßotta. Da werde aber im Personalausweis das Alter geprüft, und nicht, ob die Jugendlichen, wenn sie aus Frankreich kommen, die Ausreise-Erlaubnis der Eltern dabei haben.
In Orten, an denen kein Jugendschutz greift, wie zum Beispiel auf einer Einkaufsmeile, gibt es für die deutsche Polizei keinen Grund, französische Jugendliche verstärkt zu überprüfen und noch weniger, sie festzusetzen, weil sie die Ausreiseerlaubnis nicht vorzeigen können.