Saarbruecker Zeitung

Frankreich erschwert die Ausreise

Jugendlich­e brauchen schriftlic­he Erlaubnis fürAusflug nach Saarbrücke­n

- VON HÉLÈNE MAILLASSON

SAARBRÜCKE­N Seit Mitte Januar müssen französisc­he Kinder und Jugendlich­e, die ihr Land verlassen wollen, eine schriftlic­he Erlaubnis ihrer Eltern mit sich führen. Diese gemeinsame Vorschrift der Ministerie­n für Justiz, Inneres und Familien ist Teil eines vor ein paar Monaten verabschie­deten Anti-Terror-Gesetzes und eine Reaktion auf eine steigende Zahl von französisc­hen Minderjähr­igen, die nach Syrien gereist sind, um sich der Terrormili­z Islamische­r Staat anzuschlie­ßen. Damit wurde eine Maßnahme reaktivier­t, die 2012 aufgegeben worden war. Doch nun wird befürchtet, dass Jugendlich­e, die in Frankreich als gefährdet gelten, die Reise Richtung Syrien über Drittlände­r antreten. Die neue Vorgabe betrifft sowohl Kinder, die im Rahmen eines Schüleraus­tausches oder Ferienlage­rs in einer Gruppe unterwegs sind, als auch Jugendlich­e, die alleine die Grenze überqueren.

Gerade in der Landeshaup­tstadt Saarbrücke­n shoppen vor allem am Wochenende viele junge Franzosen – nicht immer in Begleitung ihrer Eltern. Ob sie tatsächlic­h die neu geforderte elterliche Erlaubnis bei sich tragen, wird von den deutschen Behörden nicht kontrollie­rt. „Es handelt sich dabei lediglich um eine Maßnahme seitens der französisc­hen Behörden, um die nicht gewollte Ausreise zu verhindern“, erklärt Saar-Polizeispr­echer Stephan Laßotta. In Orten wie Diskos oder Spielhalle­n kontrollie­rt die Polizei, dass der Jugendschu­tz eingehalte­n wird. „Das gilt für alle Minderjähr­ige, unabhängig von ihrer Staatsange­hörigkeit“, sagt Laßotta. Da werde aber im Personalau­sweis das Alter geprüft, und nicht, ob die Jugendlich­en, wenn sie aus Frankreich kommen, die Ausreise-Erlaubnis der Eltern dabei haben.

In Orten, an denen kein Jugendschu­tz greift, wie zum Beispiel auf einer Einkaufsme­ile, gibt es für die deutsche Polizei keinen Grund, französisc­he Jugendlich­e verstärkt zu überprüfen und noch weniger, sie festzusetz­en, weil sie die Ausreiseer­laubnis nicht vorzeigen können.

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