Beim Immobilienkauf die Kosten im Blick behalten
Fehlende Sachkenntnis, drängelnde Verkäufer und übereilte Entscheidungen sind Gründe, warum sich der Traum vom Eigenheim schnell zum Albtraum wenden kann.
Der Weg in die eigenen vier Wände beginnt mit der Suche nach der richtigen Immobilie. Ist das Haus oder die Wohnung zum passenden Preis gefunden, sind viele Immobilienkäufer von den Nebenkosten überrascht. Viele dieser Kosten sind in jedem Fall zu zahlen, einige werden nur für spezielle Aufträge fällig.
GUTACHTEN
Ob der Preis beim Immobilienkauf überhaupt angemessen ist, kann ein Laie schwer einschätzen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich von ihrem Immobilienpartner vor Ort beraten lassen und ein Gutachten anfertigen lassen. Einen Anhaltspunkt für den Immobilienwert gibt die Ermittlung des Verkehrswertes. Dieser wird anhand von Grundstücksgröße, Bauvolumen und Zustand berechnet. Die Kosten für ein Gutachten richten sich bei freien Sachverständigen wie Architekten oder Ingenieuren nach der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI).
PROVISION
Wurde der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt, verlangt dieser eine Provision. Üblich sind 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Beim Verkauf eines Einfamilienhauses für 200.000 Euro erhält er bei einer Provision von 6,5 Prozent also 13.000 Euro plus Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Immobilienkauf inklusive Maklerprovision erhöhen sich somit auf 215.470 Euro.
DARLEHENNEBENKOSTEN
In den meisten Fällen wird für einen Immobilienkauf ein Darlehen aufgenommen. Wie hoch die Nebenkosten für die Finanzierung wie Zinsaufschläge oder Kontogebühren sind, können sich Bauherren von ihrer Bank ausrechnen lassen. Banken sind nach der Preisangabenverordnung (PangV) verpflichtet, alle Kosten für einen Kredit aufzulisten.
Rechtskräftig wird der Kaufvertrag übrigens erst dann, wenn er notariell beurkundet ist.
Die Notarkosten bei einem Immobilienkauf sind in einer Gebührenordnung festgelegt und orientieren sich an der Höhe der Kaufsumme. Durchschnittlich liegen die Kosten bei etwa 1 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kauf eines Einfamilienhauses für 200.000 Euro entstehen also dann auch Nebenkosten in Höhe von etwa
2.000 Euro.
In Deutschland unterliegt der Immobilienkauf der Grunderwerbsteuer. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen
3,5 und 6,5 Prozent der Kaufsumme. Die Steuer ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch. Erst wenn eine Bescheinigung der Finanzbehörde vorliegt – eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung – ist der Immobilienkauf mit dem Grundbucheintrag abgeschlossen. Für ein Einfamilienhaus im Saarland (hier liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,5 Prozent) werden bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro insgesamt 13.000 Euro Grunderwerbsteuer als Nebenkosten fällig.
GRUNDBUCHEINTRAG
Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch wird der Käufer zum rechtlichen Eigentümer der Immobilie. Das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Eintragung, eine Gebührenordnung schreibt genau vor, welche Kosten beim Immobilienkauf anfallen. Diese sind regional unterschiedlich und können beim Grundbuchamt erfragt werden. Wenn das Eigenheim per Darlehen finanziert wird, verlangt die Bank eine Grundschuld als Sicherheit. Auch diese ist ins Grundbuch einzutragen. red/vz