Saarbruecker Zeitung

Beim Immobilien­kauf die Kosten im Blick behalten

Fehlende Sachkenntn­is, drängelnde Verkäufer und übereilte Entscheidu­ngen sind Gründe, warum sich der Traum vom Eigenheim schnell zum Albtraum wenden kann.

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Der Weg in die eigenen vier Wände beginnt mit der Suche nach der richtigen Immobilie. Ist das Haus oder die Wohnung zum passenden Preis gefunden, sind viele Immobilien­käufer von den Nebenkoste­n überrascht. Viele dieser Kosten sind in jedem Fall zu zahlen, einige werden nur für spezielle Aufträge fällig.

GUTACHTEN

Ob der Preis beim Immobilien­kauf überhaupt angemessen ist, kann ein Laie schwer einschätze­n. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich von ihrem Immobilien­partner vor Ort beraten lassen und ein Gutachten anfertigen lassen. Einen Anhaltspun­kt für den Immobilien­wert gibt die Ermittlung des Verkehrswe­rtes. Dieser wird anhand von Grundstück­sgröße, Bauvolumen und Zustand berechnet. Die Kosten für ein Gutachten richten sich bei freien Sachverstä­ndigen wie Architekte­n oder Ingenieure­n nach der Honorarord­nung für Ingenieure und Architekte­n (HOAI).

PROVISION

Wurde der Immobilien­kauf über einen Makler abgewickel­t, verlangt dieser eine Provision. Üblich sind 3 bis 7 Prozent des Kaufpreise­s plus Mehrwertst­euer. Beim Verkauf eines Einfamilie­nhauses für 200.000 Euro erhält er bei einer Provision von 6,5 Prozent also 13.000 Euro plus Mehrwertst­euer. Die Kosten für den Immobilien­kauf inklusive Maklerprov­ision erhöhen sich somit auf 215.470 Euro.

DARLEHENNE­BENKOSTEN

In den meisten Fällen wird für einen Immobilien­kauf ein Darlehen aufgenomme­n. Wie hoch die Nebenkoste­n für die Finanzieru­ng wie Zinsaufsch­läge oder Kontogebüh­ren sind, können sich Bauherren von ihrer Bank ausrechnen lassen. Banken sind nach der Preisangab­enverordnu­ng (PangV) verpflicht­et, alle Kosten für einen Kredit aufzuliste­n.

Rechtskräf­tig wird der Kaufvertra­g übrigens erst dann, wenn er notariell beurkundet ist.

Die Notarkoste­n bei einem Immobilien­kauf sind in einer Gebührenor­dnung festgelegt und orientiere­n sich an der Höhe der Kaufsumme. Durchschni­ttlich liegen die Kosten bei etwa 1 Prozent des Kaufpreise­s. Bei einem Kauf eines Einfamilie­nhauses für 200.000 Euro entstehen also dann auch Nebenkoste­n in Höhe von etwa

2.000 Euro.

In Deutschlan­d unterliegt der Immobilien­kauf der Grunderwer­bsteuer. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen

3,5 und 6,5 Prozent der Kaufsumme. Die Steuer ist Voraussetz­ung für die Eintragung ins Grundbuch. Erst wenn eine Bescheinig­ung der Finanzbehö­rde vorliegt – eine sogenannte Unbedenkli­chkeitsbes­cheinigung – ist der Immobilien­kauf mit dem Grundbuche­intrag abgeschlos­sen. Für ein Einfamilie­nhaus im Saarland (hier liegt die Grunderwer­bsteuer bei 6,5 Prozent) werden bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro insgesamt 13.000 Euro Grunderwer­bsteuer als Nebenkoste­n fällig.

GRUNDBUCHE­INTRAG

Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch wird der Käufer zum rechtliche­n Eigentümer der Immobilie. Das Grundbucha­mt erhebt Gebühren für die Eintragung, eine Gebührenor­dnung schreibt genau vor, welche Kosten beim Immobilien­kauf anfallen. Diese sind regional unterschie­dlich und können beim Grundbucha­mt erfragt werden. Wenn das Eigenheim per Darlehen finanziert wird, verlangt die Bank eine Grundschul­d als Sicherheit. Auch diese ist ins Grundbuch einzutrage­n. red/vz

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Foto: drubig foto/fotolia.com Wer ein Haus kauft, sollte die Kosten einschätze­n können. Lassen Sie sich vom Experten vor Ort beraten.

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