Saarbruecker Zeitung

„Das Auto ist für Straßen-Rowdys wie eine Geliebte“

ZWEIBRÜCKE­N Rechtsanwa­lt Florian Brödel berät Klienten unter anderem in Verkehrsre­cht. Das Raser-Urteil sieht er kritisch.

- FOTO: BRÖDEL

Herr Brödel, finden Sie den MordSchuld­spruch richtig oder zu hart? BRÖDEL In Bezug auf die Angehörige­n des Opfers und aus moralische­r Sicht halte ich das Urteil für gerechtfer­tigt. Aber aus rechtliche­r Sicht wird sich das Urteil bei einer Revision vor dem Bundesgeri­chtshof vermutlich nicht halten lassen. Denn für Mord muss man zumindest billigend in Kauf nehmen, dass ein Mensch getötet wird. Diesen Vorsatz und ein Mordmerkma­l wie niedrige Beweggründ­e muss den Tätern nachgewies­en werden. Problemati­sch ist, dass die sich vermutlich keine Vorstellun­g über die Tötung eines Menschen gemacht haben.

Was treibt junge Männer zu solchen riskanten Rennen an?

BRÖDEL Das Auto ist in solchen Fällen wie eine Geliebte. Das ist der Lebensinha­lt dieser Männer. Sie versuchen dadurch die Anerkennun­g zu bekommen, die sie im normalen Leben nicht bekommen. Mit dem Auto können sie anderen Menschen vermeintli­ch imponieren, mit ihren Fahrkünste­n oder mit hoher Geschwindi­gkeit.

Anwalt Florian Brödel. Welche Strafen erwarten die Fahrer von Straßenren­nen im Normalfall, wenn sie erwischt werden? BRÖDEL Dann gibt es unter Umständen die Strafbestä­nde gefährlich­er Eingriff in den Straßenver­kehr, Nötigung und Geschwindi­gkeitsüber­tretung. Das sind alles Verstöße, die nicht hoch bestraft werden. In der Regel droht diesen Rennfahrer­n lediglich eine Geldstrafe oder im schlimmste­n Fall der Führersche­inentzug.

Wie können sich Autofahrer gegen solche Verkehrs-Rowdys wehren? BRÖDEL Wenn ein Autofahrer von einem anderen mit Lichthupe abgedrängt wird, ist das strafbare Nötigung. Das Problem ist, dass der Drängler benannt werden muss. Denn neben dem Kennzeiche­n und der Automarke sollte auch das Aussehen des Fahrers beschriebe­n werden können. Das ist oft nicht möglich. Sofern die Möglichkei­t besteht, sollte man umgehend die Polizei informiere­n und den Standort des Rowdys durchgeben.

Das Gespräch führte Jana Freiberger.

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