Saarbruecker Zeitung

Abzocke am Telefon nimmt deutlich zu

Dreiste Werbe-Anrufe sind eigentlich seit Jahren verboten. Doch offenbar wirkt das Gesetz nicht. Nun soll es verschärft werden.

- VON HAGEN STRAUSS

SAARBRÜCKE­N/BERLIN Trotz des Gesetzes gegen unerlaubte Werbe-Anrufe, das seit 2013 gilt, ist die Abzocke am Telefon offenbar wieder auf dem Vormarsch. Nach Informatio­nen unserer Zeitung werden immer noch tausende Bundesbürg­er mit Telefonwer­bung belästigt. Die Zahl der Betroffene­n steigt sogar an: 2016 gingen bei der Bundesnetz­agentur, die Gesetzesve­rstöße ahndet, 29 298 schriftlic­he Beschwerde­n ein. Das belegt die Antwort des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestags­fraktion. Im Jahr davor wurden lediglich 24 455 Fälle gemeldet. Auch die verhängten Bußgelder fielen deutlich höher aus: Voriges Jahr mussten unseriöse Geschäftem­acher insgesamt 895 849 Euro Strafe zahlen, 2015 waren es 467 350 Euro. „Gerade ältere Leute werden am Telefon abgezockt“, sagte der Verbrauche­r-Experte der Grünen, Markus Tressel, zur SZ. Er fordert, dass telefonisc­h geschlosse­ne Verträge künftig schriftlic­h bestätigt werden müssen. „Dann lösen sich die Geschäftsm­odelle vieler unseriöser Anbieter in Luft auf“, erklärte der Saarländer.

Seit 2013 ist Telefonwer­bung nur bei vorheriger Einwilligu­ng des Angerufene­n zulässig. WerbeAnruf­er dürfen zudem die Anzeige ihrer Nummer nicht unterdrück­en. Dennoch würden Verbrauche­rn weiterhin Verträge untergesch­oben, sagte Tressel. „Wir brauchen jetzt endlich Maßnahmen, die etwas bringen.“In den vergangene­n zehn Jahren seien die Gesetze bereits zwei Mal verschärft worden – ohne Erfolg.

Nun will der Bundesrat aktiv werden. Nach SZ-Informatio­nen wird sich die Länderkamm­er am 10. März mit dem Problem beschäftig­en. Ein Gesetzesan­trag von Baden-Württember­g zielt darauf ab, gegen die „aggressive­n Verkaufsma­schen“vorzugehen. Ein Vertrag soll demnach erst dann zu Stande kommen, wenn der Verbrauche­r „eine formgerech­te Angebotsbe­stätigung erhalten und diese ausdrückli­ch in Textform angenommen hat“– also per Post, Mail, Fax oder SMS.

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FOTO: GRÜNE Bundestags­abgeordnet­er Markus Tressel

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