Saarbruecker Zeitung

Kündigunge­n, fehlende Gehälter und Mobbing: Ihr Arbeitsrec­htler vor Ort hilft Ihnen rechtzeiti­g!

Kaum ein Rechtsgebi­et wirft so viele Fragen auf wie das Arbeitsrec­ht. Oft geht es um fehlerhaft­e Kündigunge­n, viel Geld oder Auseinande­rsetzungen mit Kollegen. Ihr Jurist vor Ort steht Ihnen zur Seite.

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überlastun­gen, Stress, Überstunde­n, fehlende Gehaltszah­lungen und mobbende Kollegen sind an der Tagesordnu­ng.

AUSSERORDE­NTLICHE

KÜNDIGUNG

Vielleicht wird Ihnen sogar eine außerorden­tliche Kündigung zugestellt, oder Sie wollen selbst möglichst rasch das Arbeitsver­hältnis beenden. Generell gilt: Für jede außerorden­tliche Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderli­ch. Dabei gibt es keine absoluten Kündigungs­gründe, vielmehr ist der Einzelfall entscheide­nd. Eine außerorden­tliche Kündigung ist das letzte Mittel, das Sie als Arbeitnehm­er oder Ihr Arbeitgebe­r ergreifen dürfen.

ERFORDERLI­CHE ABMAHNUNG

In der Regel muss der außerorden­tlichen Kündigung eine Abmahnung vorausgehe­n.

Nur ausnahmswe­ise kann sie entfallen. Neben einem wichtigen Grund müssen die Interessen von Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er abgewogen werden. Entlastend­e und soziale Erwägungen wie auch die Dauer Ihrer Betriebszu­gehörigkei­t sind zu berücksich­tigen.

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem der Kündigungs­grund bekannt ist. Ist ein Betriebsra­t vorhanden, muss er angehört werden. Ziehen Sie rasch einen Juristen Ihrer Wahl hinzu: Ihnen drohen sonst schwere Nachteile.

UNPÜNKTLIC­HE GEHALTSZAH­LUNG

Auch der Arbeitnehm­er kann eine außerorden­tliche Kündigung ausspreche­n. Aber auch er braucht dafür einen wichtigen Grund. So muss er nach der Rechtsprec­hung bei unpünktlic­her Gehaltszah­lung den Arbeitgebe­r zunächst abmahnen und die rechtzeiti­ge Gehaltszah­lung fordern. Eine außerorden­tliche Kündigung wegen Zahlungsve­rzug des Arbeitgebe­rs setzt somit einen erhebliche­n Gehaltsrüc­kstand und vorherige Abmahnung(en) voraus. Das ist dann nicht erforderli­ch, wenn der Arbeitgebe­r im Rahmen einer drohenden Insolvenz nicht mehr zahlen kann.

DAUERHAFTE­S FEHLVERHAL­TEN

Auch eine Kündigung wegen Fehlverhal­tens müssen Sie nicht ohne weiteres hinnehmen. Dazu gibt es meist eine lange Vorgeschic­hte. Es gab immer mal wieder Ärger mit dem Chef, aus Ihrer Sicht wegen Kleinigkei­ten. Nach einem Streit haben Sie auch eine Abmahnung kassiert. Und jetzt bekommen Sie die verhaltens­bedingte Kündigung.

Geben Sie nicht auf! Ihr Rechtsanwa­lt vor Ort hilft Ihnen jetzt mit den richtigen Schritten. red/finanztip.de

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Foto: Fotolia/Wolfilser Bei der Kündigung eines Arbeitsver­trages sind zahlreiche Punkte zu beachten, oft geht es um viel Geld.

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