Kündigungen, fehlende Gehälter und Mobbing: Ihr Arbeitsrechtler vor Ort hilft Ihnen rechtzeitig!
Kaum ein Rechtsgebiet wirft so viele Fragen auf wie das Arbeitsrecht. Oft geht es um fehlerhafte Kündigungen, viel Geld oder Auseinandersetzungen mit Kollegen. Ihr Jurist vor Ort steht Ihnen zur Seite.
überlastungen, Stress, Überstunden, fehlende Gehaltszahlungen und mobbende Kollegen sind an der Tagesordnung.
AUSSERORDENTLICHE
KÜNDIGUNG
Vielleicht wird Ihnen sogar eine außerordentliche Kündigung zugestellt, oder Sie wollen selbst möglichst rasch das Arbeitsverhältnis beenden. Generell gilt: Für jede außerordentliche Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich. Dabei gibt es keine absoluten Kündigungsgründe, vielmehr ist der Einzelfall entscheidend. Eine außerordentliche Kündigung ist das letzte Mittel, das Sie als Arbeitnehmer oder Ihr Arbeitgeber ergreifen dürfen.
ERFORDERLICHE ABMAHNUNG
In der Regel muss der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen.
Nur ausnahmsweise kann sie entfallen. Neben einem wichtigen Grund müssen die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewogen werden. Entlastende und soziale Erwägungen wie auch die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit sind zu berücksichtigen.
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem der Kündigungsgrund bekannt ist. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss er angehört werden. Ziehen Sie rasch einen Juristen Ihrer Wahl hinzu: Ihnen drohen sonst schwere Nachteile.
UNPÜNKTLICHE GEHALTSZAHLUNG
Auch der Arbeitnehmer kann eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Aber auch er braucht dafür einen wichtigen Grund. So muss er nach der Rechtsprechung bei unpünktlicher Gehaltszahlung den Arbeitgeber zunächst abmahnen und die rechtzeitige Gehaltszahlung fordern. Eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug des Arbeitgebers setzt somit einen erheblichen Gehaltsrückstand und vorherige Abmahnung(en) voraus. Das ist dann nicht erforderlich, wenn der Arbeitgeber im Rahmen einer drohenden Insolvenz nicht mehr zahlen kann.
DAUERHAFTES FEHLVERHALTEN
Auch eine Kündigung wegen Fehlverhaltens müssen Sie nicht ohne weiteres hinnehmen. Dazu gibt es meist eine lange Vorgeschichte. Es gab immer mal wieder Ärger mit dem Chef, aus Ihrer Sicht wegen Kleinigkeiten. Nach einem Streit haben Sie auch eine Abmahnung kassiert. Und jetzt bekommen Sie die verhaltensbedingte Kündigung.
Geben Sie nicht auf! Ihr Rechtsanwalt vor Ort hilft Ihnen jetzt mit den richtigen Schritten. red/finanztip.de
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