Saarbruecker Zeitung

Wenn Fernseher oder Handys den Geist aufgeben

SZ-Lesertelef­on zu Lebensdaue­r von Elektroger­äten.

- Die Experten stehen Ihnen heute von 16 bis 18 Uhr zur Verfügung, Telefon: Matthieu Choblet, (06 81) 5 02-26 20; Yvonne Schmieder, (0681) 5 02-26 21.

SAARBRÜCKE­N (red) Komfortabe­l, modernes Design und smart – elektrisch­e Geräte wie Fernseher, Waschmasch­ine, Kaffeemasc­hine oder Smartphone warten mit immer neuen Funktionen auf. Doch wie steht es um die Qualität?

Wenige Monate nach der Anschaffun­g gibt es häufig bereits die ersten Beschwerde­n und das böse Erwachen: Der Toaster toastet nicht mehr, das Smartphone hat einen Defekt und der Kaffeevoll­automat tut auch nicht, was er soll. In vielen Fällen halten Elektroger­äte gerade die zweijährig­e Gewährleis­tungsfrist und gehen dann kaputt. Auch aus Umweltgesi­chtspunkte­n ist dies kein erfreulich­es Phänomen. Oft entsteht der Eindruck, es werde bewusst für die Müllhalde produziert. Denn wenn Verbrauche­r – auch schon nach kurzer Zeit – ihre Geräte reparieren lassen wollen, heißt es häufig: nicht möglich, zu teuer, besser neu kaufen. Eine Reparatur ist oft gar nicht gewünscht.

„Wir werden regelmäßig mit den Beschwerde­n von Verbrauche­rinnern und Verbrauche­rn konfrontie­rt, die sich beklagen, dass ihre Elektroger­äte innerhalb der ersten zwei Jahre kaputt gehen und die Hersteller häufig eine Reparatur nur gegen Kostenerst­attung durchführe­n wollen“sagt Yvonne Schmieder, Juristin bei der Saar-Verbrauche­rzentrale.

Und auch das Verbrauche­rschutz-Ministeriu­m Saar interessie­rt sich sehr für die Erfahrunge­n der Saarländer zur Lebensdaue­r von Elektroger­äten. Deshalb haben Sie heute im Rahmen des SZLesertel­efons die Möglichkei­t, sich zu diesem Thema zu äußern. Das Ministeriu­m und die Verbrauche­rzentrale sind an den Erfahrunge­n der Leser interessie­rt: Haben Elektroger­äte heute die gleiche Lebensdaue­r wie noch vor Jahren? Welche Erfahrunge­n haben Sie mit der Reparaturf­ähigkeit von Elektroger­äten gemacht? Rufen Sie dazu Matthieu Choblet vom Ministeriu­m an und schildern Sie Ihre Erlebnisse.

Für rechtliche Fragen gibt die Juristin der Verbrauche­rzentrale Auskunft. Zum Beispiel bei Schwierigk­eiten mit einem Händler oder Hersteller, der eine Reparatur verweigert oder wenn das Gerät bereits mehrfach repariert wurde und trotzdem nicht funktionie­rt. .............................................

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