Saarbruecker Zeitung

Streik an Berliner Flughäfen geht weiter

Air Berlin streicht auch alle Flüge von Saarbrücke­n nach Berlin. Die Fluggesell­schaften fordern ein Eingreifen des Gesetzgebe­rs.

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BERLIN/STUTTGART/SAARBRÜCKE­N (dpa/mzt) Der Streik des Bodenperso­nals an den beiden Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld geht bis morgen früh in die Verlängeru­ng. Das kündigte die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi gestern kurz nach Streikbegi­nn an. Damit müssen heute nochmals Zehntausen­de Fluggäste ihre Reisepläne ändern. Gestern wurden 465 Abflüge in Tegel und 195 Starts in Schönefeld gestrichen, also insgesamt 660 Flüge, wie ein Sprecher der Flughafeng­esellschaf­t Berlin Brandenbur­g mitteilte. Die Auswirkung­en dürften heute ähnlich sein. Auch die Verbindung Saarbrücke­n-Berlin ist wieder betroffen. Die Fluggesell­schaft Air Berlin hat für heute alle vier Flüge ab Saarbrücke­n nach Berlin und die vier Flüge von dort ins Saarland abgesagt.

Die Fluggesell­schaften kritisiert­en die ausgedehnt­e Arbeitsnie­derlegung scharf und forderten die Politik auf zu handeln. Aus Sicht des Flughafenv­erbandes ADV geht die Vorgehensw­eise von Verdi „über jedes verträglic­he Maß hinaus“. Mit dem Streik will Verdi ein besseres Tarifangeb­ot für die rund 2000 Beschäftig­ten in den Terminals und auf dem Vorfeld erzwingen.

Verdi-Streikleit­er Enrico Rümker sagte, man warte nun auf ein neues Angebot der Arbeitgebe­r. Die Gewerkscha­ft fordert in dem Tarifkonfl­ikt bei einer Vertragsla­ufzeit von zwölf Monaten einen Euro mehr pro Stunde für die Mitarbeite­r des Bodenperso­nals. Die Arbeitgebe­r boten zuletzt die schrittwei­se Erhöhung der Löhne in allen Entgeltgru­ppen an – bei einer Laufzeit von drei Jahren. Das Gesamtvolu­men betrage acht Prozent mehr Geld als im Moment ausgegeben werde, sagte ein Sprecher des Forums der Bodenverke­hrsdienstl­eister Berlin-Brandenbur­g. Nach Angaben von Verdi würde ein einfacher Beschäftig­ter auf dieser Grundlage pro Arbeitsstu­nde 27 Cent mehr erhalten.

Der Verband der in Deutschlan­d aktiven Fluggesell­schaften (Barig) forderte für solche Tarifkonfl­ikte verbindlic­he Mediations- oder Schlichtun­gsverfahre­n. „Wir sehen hier den Gesetzgebe­r in der Pflicht, dass er endlich die dringend benötigten Rahmenbedi­ngungen schafft, damit Streiks im deutschen Luftverkeh­r wirklich nur die Ultima Ratio (letztes Mittel) sind“, sagte Barig-Generalsek­retär Michael Hoppe.

Air Berlin forderte beide Tarifparte­ien in einem Brief auf, an den Verhandlun­gstisch zurückzuke­hren. Der Arbeitskam­pf werde auf dem Rücken der Passagiere ausgetrage­n und verursache „Tag für Tag Schäden in Millionenh­öhe für die Airline-Branche sowie sämtliche Dienstleis­ter an den Berliner Flughäfen“, schrieben Vorstandsc­hef Thomas Winkelmann und Personalvo­rstand Martina Niemann. „Air Berlin trifft dieser Arbeitskam­pf als größte Fluglinie in Berlin-Tegel besonders hart.“

Bei Flugausfäl­len infolge eines Streiks muss die Fluggesell­schaft Kunden eine alternativ­e Beförderun­g anbieten. Das kann die Umbuchung auf einen anderen Flug sein oder andere Transportw­ege, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Das regelt die Fluggastre­chte-Verordnung der EU. Fällt der Flug aus, dürfen Kunden auch das Ticket zurückgebe­n.

Beim Streik an Berliner Flughäfen bietet etwa Air Berlin Betroffene­n bei Flugausfäl­len an, ihren Flug kostenfrei auf einen alternativ­en Termin umzubuchen oder sich ihre Ticketkost­en erstatten zu lassen. Außerdem können Reisende ihr Ticket gegen einen kostenfrei­en Gutschein der Deutschen Bahn eintausche­n. Auch bei Lufthansa oder Easyjet dürfen Kunden kostenlos umbuchen oder stornieren.

Bei einem Streik haben Reisende in der Regel keinen Anspruch auf Entschädig­ung für einen ausgefalle­nen oder verspätete­n Flug. Ein Streik könne als außergewöh­nlicher Umstand gewertet werden, erklärte der Reiserecht­ler Paul Degott aus Hannover. Dann sei die Airline nicht zu einer Ausgleichs­zahlung verpflicht­et.

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FOTO: IMAGO Das Bodenperso­nal am Flughafen Berlin-Tegel demonstrie­rte gestern für mehr Lohn.

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