Saarbruecker Zeitung

682 Tauben fliegen durch die Innenstadt

Das Füttern der Vögel ist verboten. Wer mehrmals dabei erwischt wird, der muss ganz schön tief in die Tasche greifen.

- VON STEPHANIE SCHWARZ Thomas Blug Stadtpress­esprecher

SAARBRÜCKE­N Kinder, die ihre Brezeln mit Tauben teilen, Passanten, die im Vorbeigehe­n die Krümel ihres Croissants auf den Boden fallen lassen oder ältere Menschen, die gedankenve­rloren ein Brötchen zerkleiner­n und auf den Boden werfen: In der Bahnhofstr­aße oder am St. Johanner Markt sind diese Bilder im Sommer häufiger zu sehen. Das Füttern der Vögel ist jedoch verboten. Wer zum ersten Mal dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 25 bis 50 Euro rechnen. Personen, die es trotz Strafe trotzdem nicht lassen können, zahlen mehr.

„Im vergangene­n Jahr musste ein Mehrfachtä­ter insgesamt 528 Euro Strafe zahlen“, sagt Thomas Blug, Pressespre­cher der Stadt. In den meisten Fällen stelle der Kommunale Ordnungsdi­enst die Verstöße fest. Mit dem Fütterungs­verbot und dem Bußgeld möchte die Stadt die Zahl der Tauben in Saarbrücke­n verringern. Während der Verein „Stadttaube­n in Saarbrücke­n“im Jahr 2012 noch etwa 1000 Vögel zählte, sind es derzeit 682, also etwa 300 Tauben weniger, sagt Blug.

Mit Hilfe von Taubenschl­ägen in zwei Parkhäuser­n in der Innenstadt können Mitglieder des Vereins die Vogelpopul­ation überwachen. In der Brutzeit tauschen die ehrenamtli­chen Helfer die Eier der Tauben durch Gipsattrap­pen aus. Die Vögel merken den Schwindel nicht und wärmen weiterhin die falschen Kügelchen.

Wenn aber Menschen in der Innenstadt die Tiere füttern, suchen die sich andere Brutstelle­n und die Stadt hat keine Möglichkei­t, die Zahl weiter zu begrenzen, wie Blug. Im vergangene­n Jahr wurden drei Personen in Saarbrücke­n wegen des Fütterns von Tauben angezeigt. Wer eine Anzeige erstatten will, könne dies bei der Bußgeldste­lle der Landeshaup­tstadt tun. Der Anzeigenst­eller müsse den Namen des Taubenfütt­erers nennen und Datum, Ort und Uhrzeit der Tat angegeben, sagt Blug.

„Im vergangene­n Jahr musste ein Mehrfachtä­ter in Saarbrücke­n 528 Euro

Strafe zahlen.“

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SYMBOLFOTO: SILAS STEIN/DPA Das Füttern von Tauben ist in Saarbrücke­n verboten und steht unter Strafe.

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