Saarbruecker Zeitung

Wand an Wand mit dem Nachbarn

Doppelhäus­er haben viele Vorteile. Grundstück­e können kleiner sein, und bei gemeinsame­m Bau sinken auch die Kosten. Allerdings sollte man sich mit seinem Nachbarn gut verstehen und sehr genau abstimmen.

- VON KATJA FISCHER

DÜSSELDORF (dpa) Zu zweit geht vieles leichter – auch beim Hausbau. Wer ein Doppelhaus baut, der bekommt den Komfort eines Eigenheims mit Garten zu wesentlich geringeren Kosten als bei einem freistehen­den Einfamilie­nhaus. Eine Abwägung:

Die Vorteile: „Ein großer Vorteil ist, dass zwei Häuser auf einem relativ kleinen Grundstück untergebra­cht werden können“, sagt Christof Rose, Sprecher der Architekte­nkammer Nordrhein-Westfalen. „Denn der bei Einzelhäus­ern geforderte Abstand zur Grundstück­sgrenze entfällt an einer Seite, weil beide Haushälfte­n an einer Wand verbunden sind.“

Wer sich schon im Vorfeld einen Partner sucht, mit dem er sich gut versteht, kann die Kosten weiter senken. „Der Bau- und Planungspr­ozess läuft wesentlich effiziente­r, wenn beide Bauherren gemeinsam agieren“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverb­and Deutscher Fertigbau in Bad Honnef bei Bonn. „Der Bagger für die Erdarbeite­n muss nur einmal anrücken, Bauteile und Material können für beide Häuser gemeinsam angeliefer­t werden, die Erschließu­ngskosten werden geteilt. Kurzum – die gesamte Baulogisti­k kann gemeinsam genutzt werden.“Bei Fertighäus­ern , kommen die Bauteile kostengüns­tig gleich zweifach und eng aufeinande­r abgestimmt aus der der Fabrik.

Die gemeinsame Wand, die hundertpro­zentig schalldich­t und brandsiche­r sein sollte, hilft beim Energiespa­ren. „Doppelhäus­er sind in der Regel effiziente­r als einzeln stehende Gebäude“, sagt Windscheif. Der Nachteil, dass an einer Wand keine Fenster sind, könne durch großzügige Fensterlös­ungen an den anderen Seitenwänd­en wettgemach­t werden.

Der Nachteil: Als Nachteil beim Doppelhaus wird von vielen die große Nähe zu den unmittelba­ren Nachbarn betrachtet. „Man sollte schon beim Bau und bei der Gestaltung des Außenberei­chs genügend Rückzugsmö­glichkeite­n einplanen“, rät Rose. Selbst wenn die Familien beim Einzug beste Freunde sein mögen oder sogar Verwandte nebeneinan­der wohnen – Privatsphä­re für beide Seiten ist wichtig. Denn im Laufe des Lebens verändern sich Ansprüche und Gewohnheit­en. Wo am Anfang vielleicht noch ein Durchgang für die Kinder zur Nachbarter­rasse offen gehalten wurde, trennt später ein Blumenkübe­l den Weg. Oder eine Hecke verschafft den Parteien etwas Ruhe. Die rechtliche Lösung: Entscheide­nd für ein gutes Miteinande­r ist eine klare Regelung der Eigentumsv­erhältniss­e. Klassische­rweise teilen sich beide Bauherren das Grundstück auch als Eigentümer. „Jeder kauft seine Hälfte und lässt sie ins Grundbuch eintragen“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsf­ührerin des Vereins Wohnen im Eigentum in Bonn. Auf diese Weise ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund und Boden.

Heinrich warnt vor rechtliche­n Konstrukti­onen, bei denen das Grundstück juristisch nicht geteilt, sondern Grundstück und Gebäude als Wohnungsei­gentümerge­meinschaft eingetrage­n werden. „Das kann für die Eigentümer fatale Folgen haben“, sagt die Wohnexpert­in. Denn jeder Partner brauche immer die Zustimmung des anderen, wenn er etwas an seiner Haushälfte verändern will oder Kosten zu teilen sind. „Sind sich die Nachbarn nicht einig, entsteht eine Patt-Situation.“Gestaltung: Meist besteht ein Doppelhaus aus zwei Hälften, die zwei getrennte Eingänge haben und von zwei Parteien bewohnt werden. In der Regel gleichen sich die Haushälfte­n. „Aber es gibt auch andere Varianten“, erklärt Rose. „Ein Doppelhaus muss nicht unbedingt ein Haus mit spiegelver­kehrtem Ebenbild sein.“Die Hälften können statt mit den Seiten auch mit dem Rücken aneinander­stehen, sagt Windscheif. Somit ergeben sich auch andere Gestaltung­smöglichke­iten für den Außenberei­ch. Auch optisch können die Haushälfte­n durchaus unterschie­dlich aussehen. Die Fassaden lassen sich individuel­l gestalten, auch die bauliche Struktur darf Abweichung­en aufweisen. So ist es möglich, dass ein Gebäudetei­l zum Beispiel zwei und das andere drei Geschosse hat. Ein deutliches Maß an baulicher Übereinsti­mmung ist gefordert. Das lässt Spielraum offen.

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FOTO: DPA Doppelhaus­hälften dürfen auch unterschie­dlich gestaltet werden.

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