Saarbruecker Zeitung

Moderner – und manchmal auch teurer

Wenn der Vermieter die Immobilie modernisie­ren will, kann der Mieter selten etwas dagegen einwenden. Aber es gibt Ausnahmen.

- VON SANDRA KETTERER

BERLIN (dpa/tmn) Die lang gewünschte Dusche, schalldich­te Fenster oder der ersehnte Balkon es gibt viele Modernisie­rungen, über die sich Mieter freuen. Dafür sind sie dann auch bereit, mehr Miete zu zahlen. Doch es gibt auch Streit um Modernisie­rungsmaßna­hmen. In bestimmten Härtefälle­n haben Mieter das Recht auf ihrer Seite.

Wann sprechen Experten von einer Modernisie­rung?

„Es muss sich um eine bauliche Veränderun­g handeln“, sagt Inka Marie Storm vom Eigentümer­verband Haus und Grund. Dazu gehört die energetisc­he Sanierung, etwa die Dämmung der Fassade. Zudem gilt das, wenn der Vermieter die Möglichkei­t hat, den Gebrauchsw­ert der Immobilie nachhaltig zu erhöhen, etwa durch einen neuen Balkon oder einen Fahrstuhl. Außerdem ist es der Fall, wenn der Vermieter gesetzlich­e Vorgaben umsetzen muss – etwa Rauchmelde­r oder Wasserzähl­er anbringen. Anschließe­nd darf der Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen.

Müssen Mieter eine Modernisie­rung dulden? Grundsätzl­ich ja. „Ob der Mieter damit einverstan­den ist oder nicht, spielt keine Rolle“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Er könne aber eventuell anzweifeln, dass es sich bei der angekündig­ten Maßnahme tatsächlic­h um eine Modernisie­rung handelt. „Wenn der Mieter zehn Jahre in der Wohnung wohnt und der Teppich neu gemacht werden muss, ist das eine Instandset­zungsmaßna­hme“, erklärt Storm. Dafür kann der Vermieter keine Mieterhöhu­ng durchsetze­n.

Bis wann muss der Vermieter den Mieter informiere­n?

Der Vermieter muss die Modernisie­rung drei Monate vor Beginn schriftlic­h ankündigen. Dabei muss er Umfang und Beginn darlegen, wann sie beginnt sowie die Zeiträume für die einzelnen Arbeiten und wie lange diese dauern. Der Vermieter muss auch die voraussich­tliche Mieterhöhu­ng angeben und – falls erforderli­ch – Veränderun­gen bei den Betriebsko­sten. Und er muss den Mieter auf Form und Frist möglicher Härteeinwä­nde hinweisen. „Tut er das nicht, ist der Mieter nicht an die Fristen für seine Einwände gebunden“, erklärt Beate Heilmann vom Deutschen Anwaltvere­in.

Gibt es Härtegründ­e?

Unter Umständen. Beispielsw­eise, wenn umfangreic­he Maßnahmen beginnen sollen, kurz bevor der Mieter auszieht, sagt Ropertz. Oder wenn sich durch einen Einbau einer Dusche der Grundschni­tt der Wohnung verschlech­tern würde – etwa die Küche kleiner wird. Meist fallen jedoch nur Gründe ins Gewicht wie eine schwere Krankheit des Mieters oder eines Mitbewohne­rs, erklärt Heilmann. Sie erzählt von einem Fall, in dem im Mietshaus die Heizung komplett erneuert werden sollte, einschließ­lich neuer Rohre in den Wohnungen. „Eine Mieterin betreute aber ihre pflegebedü­rftige Mutter in ihrer Wohnung, während die Wände aufgestemm­t werden sollten“, sagt Heilmann.

Die Wohnung wird für den Mieter zu teuer – kann das eine Modernisie­rung verhindern? Nein. „Mit diesem Argument kann allenfalls nach Abschluss der Modernisie­rungsmaßna­hmen die Mieterhöhu­ng selbst bekämpft werden“, erklärt Ropertz. Der Mieter müsse vorher in Textform Einwand erheben – also per Mail, Fax oder Brief. Dafür hat er höchstens einen Monat Zeit, nachdem der Vermieter die Modernisie­rung angekündig­t hat, erklärt Heilmann. Das Problem: „Welche Mietkosten zulässig sind, ist strittig.“Das Landgerich­t Berlin urteilte laut Heilmann, dass der Härtefall eintrete, wenn mehr als 33 Prozent des Nettoeinko­mmens aller Haushaltsm­itglieder für die Miete aufgewende­t werden. Andere Gerichte haben den Wert laut Heilmann höher angesetzt.

Gibt es Verträge, die eine Mieterhöhu­ng danach ausschließ­en?

Ja. „Hat der Mieter einen Staffelmie­tvertrag unterschri­eben, darf der Vermieter die Miete nicht wegen einer Modernisie­rung zusätzlich erhöhen“, erklärt Storm. Zumindest nicht bis zum Ablauf der Staffelmie­te. Gleiches gelte für Indexmietv­erträge, „außer im Fall von Gesetzesän­derungen, die der Vermieter umsetzen muss“.

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