Wohnen alleine reicht nicht für Steuer
MÜNSTER (wbü) Eine Ehefrau bleibt für den Anteil ihrer vom Mann geerbten Wohnung nur dann von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie noch mindestens zehn Jahre in der Wohnung lebt und Eigentümerin bleibt. Verschenkt sie die geerbte Hälfte an die Tochter und sichert sich das Wohnrecht per Nießbrauch, sind Steuern fällig, urteilte das Finanzgericht Münster. (AZ: 3 K 3757/15)