Saarbruecker Zeitung

Wohnen alleine reicht nicht für Steuer

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MÜNSTER (wbü) Eine Ehefrau bleibt für den Anteil ihrer vom Mann geerbten Wohnung nur dann von der Erbschafts­teuer befreit, wenn sie noch mindestens zehn Jahre in der Wohnung lebt und Eigentümer­in bleibt. Verschenkt sie die geerbte Hälfte an die Tochter und sichert sich das Wohnrecht per Nießbrauch, sind Steuern fällig, urteilte das Finanzgeri­cht Münster. (AZ: 3 K 3757/15)

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