Camping ist nichts Dauerhaftes
LÜNEBURG (wbü) Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass auf einem Campingplatz der Bebauungsplan nicht dahingehend geändert werden darf, ein dauerhaftes Wohnen in Holzhäusern zu legalisieren. ( AZ: 1 KN 151/15)