Saarbruecker Zeitung

Camping ist nichts Dauerhafte­s

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LÜNEBURG (wbü) Das Niedersäch­sische Oberverwal­tungsgeric­ht hat entschiede­n, dass auf einem Campingpla­tz der Bebauungsp­lan nicht dahingehen­d geändert werden darf, ein dauerhafte­s Wohnen in Holzhäuser­n zu legalisier­en. ( AZ: 1 KN 151/15)

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