Saarbruecker Zeitung

52-Jähriger soll Arbeiter ausgebeute­t haben

Die Staatsanwa­ltschaft hat den Unternehme­r deshalb wegen schweren Menschenha­ndels angeklagt.

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SAARBRÜCKE­N/SCHIFFWEIL­ER (lrs/kir) Die Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n hat Anklage gegen einen 52 Jahre alten Unternehme­r erhoben, der Arbeiter angeworben und „unter krasser Umgehung des gesetzlich­en Mindestloh­ns“ausgebeute­t haben soll. Dem Mann aus Schiffweil­er werde vorgeworfe­n, zwischen 2013 und 2016 Arbeitnehm­er vorwiegend aus Osteuropa zu einem Pauschallo­hn von 450 Euro beschäftig­t zu haben, teilte die Anklagebeh­örde gestern mit.

Miete und Sozialleis­tungen seien durch das Jobcenter bezahlt worden. Die Anklage lautet auf schweren Menschenha­ndel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskra­ft, Betrug und Vorenthalt­en und Veruntreue­n von Arbeitsent­gelt.

Die rechtsunku­ndigen und mittellose­n Arbeiter seien auf verschiede­nen Baustellen ohne zeitliche Begrenzung eingesetzt worden. Untergebra­cht wurden sie laut Staatsanwa­ltschaft in Immobilien des 52-Jährigen, wofür dieser zusätzlich Wohngeld bezogen haben soll. Die Immobilien sollen teils von Ungeziefer befallen gewesen sein.

Durch das Vorenthalt­en und Veruntreue­n von Arbeitsent­gelt sei ein Schaden von mindestens 46 000 Euro entstanden. Der Angeschuld­igte sitzt seit November 2016 in Untersuchu­ngshaft. Er sei „bereits einschlägi­g in Erscheinun­g getreten“, habe zu den Tatvorwürf­en bisher aber keine Angaben gemacht, teilte die Staatsanwa­ltschaft weiter mit.

Nach Angaben der Ermittler konnte „durch umfangreic­he verdeckte Maßnahmen der Umfang der tatsächlic­h durch die ausgebeute­ten Arbeitnehm­er abgeleiste­ten Arbeitsstu­nden festgestel­lt werden“; sie korrespond­ierten mit den Angaben der Arbeitnehm­er und den sichergest­ellten Stundenauf­zeichnunge­n. „Das auf Ausbeutung angelegte System des Angeschuld­igten wurde von zahlreiche­n Zeugen übereinsti­mmend beschriebe­n“, erklärte die Staatsanwa­ltschaft.

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