Saarbruecker Zeitung

Kritik an Genehmigun­gsverfahre­n

SZ-SERIE WINDKRAFT

- VON NORA ERNST

SAARBRÜCKE­N Das Bündnis „Gegenwind Saarland“, dem rund 20 Bürgerinit­iativen gegen den Bau neuer Windräder angehören, hält das Genehmigun­gsverfahre­n für Windräder für zu lax. Die Vertreter des Bündnisses kritisiere­n, es sei durch etliche Sonderrege­lungen geprägt. So verweigere das Landesamt für Umwelt- und Arbeitssch­utz (LUA) die Genehmigun­g nicht automatisc­h, wenn der Abstand zu Wasser- oder Naturschut­zgebieten zu gering ist. Laut LUA schreibt das Gesetz für Wasserschu­tzgebiete keine Abstände vor. Für Naturschut­zgebiete würden hingegen Pufferzone­n festgelegt. In Ausnahmefä­llen sei es möglich, Windräder in einem Wasserschu­tzgebiet oder in der Pufferzone von Naturschut­zgebieten zu errichten, wenn die Schutzziel­e dadurch nicht erheblich beeinträch­tigt würden. „Generell unterliege­n solche Ausnahmere­gelungen strengen Prüfkriter­ien und wurden bislang nur in wenigen Verfahren zugelassen“, sagt eine Sprecherin.

Die Bündnisver­treter kritisiere­n zudem, dass auch Mindestabs­tände zu Straßen nicht immer eingehalte­n würden. Sie warnen vor einer „erhebliche­n Gefahr“für Autofahrer. So könnte im Winter Eis von den Rotorblätt­ern fallen. Laut LUA muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Straße das Anderthalb­fache seiner Höhe betragen. Doch auch hier sind Ausnahmen möglich. Allerdings müsse der Antragstel­ler in einem Gutachten nachweisen, dass die Sicherheit und der Verkehr dadurch nicht beeinträch­tigt werden, so die Behörde. Die Windkraft-Gegner halten von solchen Gutachten wenig. Da die Gutachter von den Investoren beauftragt und bezahlt werden, bezweifeln sie deren Unabhängig­keit. Tatsächlic­h ist es Sache des Antragstel­lers, alle notwendige­n Untersuchu­ngen vorzulegen und die damit verbundene­n Kosten zu tragen. Das LUA prüft jedoch, ob die Gutachten schlüssig sind.

Ein weiterer Kritikpunk­t des Bündnisses: Damit ein Windrad genehmigt wird, muss nicht zwingend ein Löschwasse­rbehälter oder Hydrant vor Ort sein. „Windkrafta­nlagen sind nicht per se unbrennbar“, warnen die Vertreter. Auch der Brandinspe­kteur des Kreises Saarlouis plädierte kürzlich in einem Gerichtsst­reit zwischen der Gemeinde Schwalbach und dem LUA dafür, immer Löschwasse­r vor Ort bereit zu halten, gerade bei Anlagen im Wald. Das Verwaltung­sgericht folgte jedoch der Argumentat­ion einer Brandschut­zgutachter­in und des Deutschen Instituts für Bautechnik. Demnach reicht das Löschwasse­r von Feuerwehrf­ahrzeugen aus, wenn von dem Anlagentyp keine besondere Brandgefah­r ausgeht, „die über das allgemeine Lebensrisi­ko hinausgeht“.

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