Saarbruecker Zeitung

Stadt will einen Bebauungsp­lan fürs Ex-Citroën-Gelände

- VON MARTIN ROLSHAUSEN

ST. JOHANN Etwa 150 Wohnungen sollen gebaut, öffentlich zugänglich­e Höfe gestaltet und darunter eine Tiefgarage angelegt werden. Diesen Plan für das ehemalige Gelände des Citroën-Autohauses zwischen Großherzog-FriedrichS­traße und Neugässche­n präsentier­ten der Saarbrücke­r Baudezerne­nt Heiko Lukas und die Objektgese­llschaft Großherzog-Friedrich-Höfe mbH Ende Januar.

Ein, wie Lukas sagt, „städtebaul­icher Vertrag“zwischen der Stadt und den Investoren sollte regeln, was auf dem 9500-Quadratmet­erAreal passiert. Für Mai hatte die Projektgru­ppe, die nach eigenen Angaben rund 40 Millionen Euro investiere­n will, angekündig­t, mit dem Abriss von Werks- und Betriebsha­llen zu beginnen.

Das ist offenbar noch nicht sicher. Denn statt des „städtebaul­ichen Vertrags“soll es nun doch ein Bebauungsp­lanverfahr­en geben. Das will zumindest der Baudezerne­nt. Auf SZ-Anfrage hat er mitgeteilt, dass er das Verfahren „leicht verändern“wolle.

Es handle sich um „ein großes Gebiet mitten in der Stadt“. „Da ist ein Bebauungsp­lan das normale Verfahren“, argumentie­rt Lukas. In so einen Plan könne man „alles besser fassen“. Das Verfahren sei „umfassende­r“. Während der „städtebaul­iche Vertrag“lediglich von der Stadtverwa­ltung und dem Stadtrat abgesegnet werden müsste, gibt es in einem Bebauungsp­lanverfahr­en auch eine formale Beteiligun­g der Öffentlich­keit, also vor allem der Anwohner. Nach SZ-Informatio­nen haben zumindest einige von ihnen Sorgen, die Investoren könnten zu hoch bauen und damit die Wohnund Lebensqual­ität in den umliegende­n Häusern verschlech­tern.

Über die Höhe der Bebauung sei bereits gesprochen worden, sagt Lukas. Am Rand des Wohnblocks müsse die Höhe der Bebauung an die bereits stehenden Häuser angepasst werden. Das heißt: Die neuen Gebäude dürfen nicht höher sein als die alten. Das gelte für das Innere des neuen Blocks nicht. Dort dürfe nach jetzigen Überlegung­en höher gebaut werden. Das sei so mit den Investoren und mit der Denkmalsch­utzbehörde besprochen worden.

Für die Stadt, das betonte Lukas bereits bei der Vorstellun­g der Pläne im Januar, ist die Entwicklun­g der Brachfläch­e wichtig. Über Preise wurde bisher zumindest öffentlich noch nicht gesprochen, aber die Investoren Michael Wenk und Thorsten Schmeer kündigten bereits hochwertig­es und dennoch „bezahlbare­s Wohnen“an.

Ende 2018 sollen die neuen Besitzer oder Mieter einziehen können, sagten Wenk und Schmeer vor drei Monaten. Damals war allerdings von einem Baubeginn Mitte dieses Jahres die Rede.

Ein Bebauungsv­erfahren dauere in der Regeln etwa ein Jahr, erklärt Heiko Lukas. In diesem Fall werde man das Verfahren vermutlich in einem Dreivierte­ljahr schaffen.

Torsten Schmeer zeigte sich gestern von der Aussage des Baudezerne­nten „überrascht“. Man habe zwar mit dem Baudezerna­t über die Möglichkei­t eines Bebauungsp­lanverfahr­ens gesprochen, aber die Investoren­gruppe habe diesem Verfahren noch nicht zugestimmt. Ein weiteres Treffen mit dem Baudezerne­nten zu dieser Frage stehe noch aus. Die Entscheidu­ng, ob es einen „städtebaul­ichen Vertrag“oder einen Bebauungsp­lanverfahr­en gibt, sei offen. Schmeer: „So weit sind wir noch nicht.“

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