Saarbruecker Zeitung

„Spielen stellt eine konkrete Gefährdung dar“

Es gibt so einiges, das in Neunkirche­n verboten ist, wie etwa das Ballspiele­n auf dem Lübbener Platz. Die Stadt begründet dies.

- VON SOLVEIG LENZ-ENGEL

NEUNKIRCHE­N Gleich mehrere Mitteilung­en der Stadt Neunkirche­n befassten sich in den letzten Tagen mit Verboten: Dass es verboten ist, auf der neuen Freifläche im Bereich der ehemaligen Keksdose zu parken und dass ein versenkbar­er Poller uneinsicht­ige Autofahrer künftig daran hindern wird, ließ die Stadt wissen. Was durchaus nachvollzi­ehbar ist, denn Plätze zuparken ist in der Tat entbehrlic­h.

Weiter war zu erfahren, dass Mitarbeite­r der Citywache im Bereich des Lübbener Platzes regelmäßig gegen ballspiele­nde Kinder und Jugendlich­e einschreit­en müssten. Auch stelle das am Boden sitzen und Rauchen einer Shisha ein unerlaubte­s Verhalten dar, das im Bereich der Fußgängerz­one bereits durch die Streife der Citywache unterbunde­n wurde. Und es wurde darauf hingewiese­n, dass es unerlaubt sei, am Furpacher Weiher auf der Wiese zu grillen. Anlieger hätten sich beschwert.

Die SZ hörte im Neunkirche­r Rathaus nach, ob denn all diese Einschränk­ungen für die Bürger wirklich notwendig seien und ob es Alternativ­en, beispielsw­eise für Griller und Ballspiele­r, gebe.

„Dass es in Neunkirche­n jede Menge Möglichkei­ten der Freizeitge­staltung auch im Freien gibt, ist ja bekannt. Bekannt ist aber auch, dass dabei die Einhaltung von Sicherheit und Ordnung logischerw­eise eine Rolle spielt“, schreibt die Stadtpress­estelle als Antwort auf die entspreche­nde Anfrage der SZ.

Die Polizeiver­ordnung zur Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung in der Kreisstadt Neunkirche­n formuliere auf der Grundlage des saarländis­chen Polizeiges­etzes Ge- und Verbote im öffentlich­en Raum, um Gefahrenla­gen zu verhindern. Und hierzu zähle eben auch das Verbot des Anfachens und Unterhalte­ns von offenem Feuer in den öffentlich­en Anlagen, so die Stadtverwa­ltung weiter.

Dieses Verbot mache auch wirklich Sinn. Denn es soll verhindern, dass es zu Brandschäd­en in den Anlagen kommt, dass sich Feuer ausbreiten, dass Personen durch unsachgemä­ßen Umgang mit Zündstoffe­n oder dem Feuer zu Schaden kommen.

Die Straßenver­kehrsordnu­ng verbietet Sport und Spiel auf öffentlich­en Straßen.

Ergänzend empfehlen die Verwaltung­svorschrif­ten, in Wohnstraße­n gegen spielende Kinder nicht einzuschre­iten. „Hingegen stellt das Spielen, insbesonde­re Ballspiele, am Lübbener Platz eine konkrete Gefährdung dar. Nicht nur werden die Passanten in der Nutzung der Fußgängerz­one unzulässig eingeschrä­nkt, es besteht auch die Möglichkei­t, dass ein Ball in den fließenden Verkehr (Lindenalle­e, Bahnhofstr­aße) gelangt, so ein Unfall verursacht wird. Auch können Schäden bei den Warenausla­gen, an Gebäuden oder Verletzung­en bei Passanten nicht ausgeschlo­ssen werden“, schreibt Pressespre­cher Markus Müller.

Die Mitarbeite­r des Kommunalen Ordnungsdi­enstes setzten hier also lediglich geltendes Recht durch, aber „ganz sicher auch mit Augenmaß und bürgernah“.

Das Niederlass­en zum ShishaRauc­hen im öffentlich­en Verkehrsra­um, hierzu zählt auch die Fußgängerz­one, stellt, so die Verwaltung, eine Sondernutz­ung dar, da hierdurch der sogenannte Allgemeing­ebrauch durch die Fußgänger eingeschrä­nkt werde. Die Stadtverwa­ltung erlaubt einen solchen störenden Eingriff in der Fußgängerz­one nicht.

Ballspiele, Grillen oder ShishaRauc­hen seien Freizeitbe­schäftigun­gen, die überwiegen­d mit und bei Freunden/Bekannten stattfinde­n, also im Privaten. Kindern und Jugendlich­en stünden für Ballspiele neben den zahlreiche­n Angeboten hiesiger Vereine die verschiede­nen Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebie­t zur Verfügung, im Wagwiesent­al sogar eine Skaterbahn. Für Grillfeste gibt es im Landkreis Neunkirche­n verschiede­ne Örtlichkei­ten, so bietet beispielsw­eise der Prießnitz Verein am Campingpla­tz Volkssonne­ngarten zwei Grillhütte­n zur Anmietung an, verweist Markus Müller auf legale Möglichkei­ten.

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FOTO: PRAMS Wenn sich Kinder auf dem Lübbener Platz den Ball zuschießen, gefährdet das den Verkehr, findet die Stadt.

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