Saarbruecker Zeitung

Einbrecher­n drohen nun höhere Strafen

Unter einem Jahr Haft kommen Einbrecher künftig nicht mehr davon. Den Gesetzentw­urf von Justizmini­ster Maas hat das Kabinett gebilligt.

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BERLIN/SAARBRÜCKE­N (dpa/SZ) Deutlich schärfere Strafen sollen künftig in Deutschlan­d mögliche Wohnungsei­nbrecher abschrecke­n. Das Bundeskabi­nett brachte gestern eine Gesetzesän­derung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohn­ung“künftig eine Mindeststr­afe von einem Jahr gelten soll. Bislang ist hier ein Strafrahme­n von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen – in „minder schweren Fällen“nur eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Künftig soll der Strafrahme­n zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es beim Einbruch in Privatwohn­ungen gar nicht mehr geben.

Union und SPD hatten sich zwar bereits Ende März im Koalitions­ausschuss auf schärfere Strafen verständig­t. Streit gab es jedoch noch über die Frage, in welchem Umfang Handy- und andere Kommunikat­ionsdaten von mutmaßlich­en Einbrecher­n abgefragt werden dürfen. Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in Privatwohn­ungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler mit richterlic­her Genehmigun­g die Vorratsdat­enspeicher­ung nutzen dürfen. Sie können also jene Daten abfragen, die Telekommun­ikationsan­bieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei Straftaten wie Mord und Terror möglich.

„Einbruchsd­iebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphär­e der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatisc­he Folgen haben können“, sagte Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD). Allein die Gesetze zu verschärfe­n, werde aber nicht ausreichen, mahnte er. „Entscheide­nd wird sein, dringend die Aufklärung­squoten zu erhöhen und die Täter möglichst schnell zur Rechenscha­ft zu ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben.“Dazu seien mehr Polizisten in Deutschlan­d nötig.

Saar-Innenminis­ter Klaus Bouillon (CDU) begrüßte die Gesetzesve­rschärfung. Sie sei „ein notwendige­r Schritt in der gemeinsame­n Bekämpfung des Wohnungsei­nbruchdieb­stahls“. So werde das Sicherheit­sgefühl der Bürger gestärkt. Bouillon erinnerte aber auch daran, dass das Saarland bei Wohnungsei­nbruchdieb­stahl zuletzt einen Rückgang von 20,1 Prozent verzeichne­t habe – doppelt so hoch wie im Bundesdurc­hschnitt. Als Gründe nannte der Minister die Bearbeitun­g von Einbrüchen durch drei spezialisi­erte PolizeiEin­heiten im Saarland, landesweit­e Kontrollta­ge sowie Informatio­nsund Prävention­sveranstal­tungen der Saar-Polizei.

„Die jetzige Änderung des Strafgeset­zbuches ist ein notwendige­r

Schritt“

Klaus Bouillon

Saar-Innenminis­ter

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