Auf Einbrecher wartet der Knast
In Deutschland wird alle drei Minuten eingebrochen. Es reicht, findet die Koalition schon länger. Nach zähem Ringen haben sich die Parteien jetzt auf schärfere Gesetze geeinigt. Aber hilft das allen Bundesländern?
BERLIN Wohnungseinbrechern soll es künftig stärker an den Kragen gehen. Nach langem Tauziehen machte das Bundeskabinett gestern den Weg für schärfere Strafen und erleichterte Datenabfragen frei. Vor dem Hintergrund der NRW-Wahl wollte die SPD damit offenbar ein Reizthema „abräumen“. In Deutschland kommt es ungefähr alle drei Minuten zu einem Wohnungseinbruch. Union und SPD hatten sich deshalb schon in ihrer Koalitionsvereinbarung vor vier Jahren zum besseren Schutz vor solchen Delikten bekannt. Doch erst im vergangenen Monat legte Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf vor, der den Unionsparteien allerdings nicht weit genug ging. So hatte etwa Fraktionschef Volker Kauder (CDU) den Genossen „übertriebene“Datenschutzbedenken vorgeworfen. Der Durchbruch kam schließlich am Dienstag – nach mehreren Telefonaten auf Minister- und Fraktionsebene. Und darum geht es:
Hohe Einbruchszahlen: Allein 2016 wurden bundesweit 151 265 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert. Im Jahr zuvor waren es 167 136. Etwa jedes sechste Delikt wird aufgeklärt. Bundesweit wurden 2016 zudem 17 152 Tatverdächtige ermittelt (2015: 17 670 ). 85,3 Prozent der mutmaßlichen Einbrecher sind Männer. Die deutschen Verdächtigen nehmen einen Anteil von 57,5 Prozent (2015: 59,8 Prozent) an den Tätern insgesamt ein. Die Zuwanderer etwa elf Prozent, zeigen Daten des Innenministeriums.
Härtere Strafen: Bislang gilt für Wohnungseinbrüche ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren. In „minderschweren Fällen“liegt das Strafmaß zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Künftig wird die Mindeststrafe auf ein Jahr angehoben, und der minderschwere Tatbestand entfällt. Entscheidend ist, dass es sich um den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“handelt. Zu Ferienzwecken gedachte Wohnwagen, aber auch Schuppen oder Garagen fallen also nicht unter die Strafverschärfung. Bei Ferienwohnungen ist nach Auskunft des Bundesjustizministeriums der Nutzungsumfang ausschlaggebend.
Mehr Daten-Abfrage: Durch die Mindeststrafe von einem Jahr werden Wohnungseinbrüche juristisch zum Verbrechen, was auch eine Funkzellenabfrage ermöglicht. Streitet zum Beispiel ein Verdächtiger die Tat ab, obwohl bei ihm Diebesgut gefunden wurde, dann können die Sicherheitsbehörden ermitteln, ob sich sein Mobiltelefon zur Tatzeit im Funkzellenbereich des Tatortes befand. Zugleich handelt es sich bei Wohnungseinbrüchen künftig um eine so genannte Katalogstraftat. Das ermöglicht den Ermittlern mit richterlicher Erlaubnis eine Nutzung der Vorratsdatenspeicherung, welche bislang nur bei besonders schweren Delikten wie Terrorismus oder Mord in Betracht kam. Dabei geht es um den Rückgriff auf anlasslos gespeicherte Daten, die Telekommunikationsanbieter
Heiko Maas
bis zu zehn Wochen lang speichern müssen. Dagegen hatte sich die SPD aus Datenschutzgründen offenbar bis zuletzt gewehrt.
Gemischte Reaktionen: Der Beschluss der Bundesregierung sei sicher ein Baustein zur besseren Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen. Noch wichtiger sei aber genügend gut qualifiziertes Polizei-Personal, sagte der Chef des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, unserer Redaktion. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hofft derweil, dass Ermittler mehr Tätern auf die Spur kommen. Dazu werde das „Instrument der Verkehrsdatenabfrage und der Standortdatenabfrage helfen“, erklärte der CDU-Mann in Berlin. Justizminister Maas konnte wegen dienstlicher Termine in China nur mit einer Pressemitteilung reagieren: „Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatische Folgen haben können“, heißt es darin. Die Menschen müssten in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich geschützt werden. Dazu gehörten auch härtere Strafen, so der SPD-Politiker. Dem Vernehmen nach soll es vor Maas’ Einlenken auch Kontakte seines Ressorts zu den SPD-Wahlkämpfern im rot-grün regierten NordrheinWestfalen gegeben haben. Die Union hat dort die Einbruchskriminalität zum Wahlkampfthema gemacht und die Genossen damit unter Druck gesetzt. So rechnete etwa der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach vor, dass das Risiko, zum Opfer eines Wohnungseinbruchs zu werden, in NRW fünf Mal höher sei als in Bayern. Das Einlenken der SPD in Berlin zum jetzigen Zeitpunkt darf also auch als Wahlkampfhilfe für die Genossen an der Ruhr verstanden werden.
„Einbrüche können bei den Opfern traumatische Folgen haben.
Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden zu schützen.“
Bundesjustizminister