Saarbruecker Zeitung

Neue Betriebsre­nte freut die Saar-Wirtschaft

In einem Sozialpart­nermodell sollen Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften künftig Betriebsre­nten aushandeln.

- Joachim Malter FOTO: BECKER & BREDEL

SAARBRÜCKE­N/BERLIN (dko/dpa) Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften im Saarland begrüßen die geplante Reform der Betriebsre­nte. Gerade kleine und mittlere Firmen sollen dadurch häufiger eine zusätzlich­e Altersvers­orgung anbieten. Dieses Ziel könne erreicht werden, sagte Joachim Malter vom Unternehme­nsverband VSU. Bislang hätten sich viele Firmen „nicht getraut, weil das Risiko für sie zu groß war“. Das neue Gesetz mache den Aufwand besser planbar. Auch für Eugen Roth, Chef des DGB Saar, geht der Entwurf „in die richtige Richtung“. Die Umsetzung müssten nun die Tarifpartn­er vor Ort klären.

BERLIN Nach langem Streit haben sich Union und SPD auf letzte Details bei der geplanten Reform der Betriebsre­nten geeinigt. Das Gesetz soll bereits am Donnerstag im Bundestag verabschie­det werden. Ziel ist es, die Betriebsre­nten attraktive­r zu machen Hier finden Sie die wichtigste­n Neuregelun­gen im Überblick:

Was ist der Kern der Reform?

Im Mittelpunk­t steht das so genannte Sozialpart­nermodell als eine weitere Form der Betriebsre­nte. Demnach handeln Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften künftig die betrieblic­he Altersvers­orgung für ihre jeweilige Branche aus. Neu ist, dass der Arbeitgebe­r generell zu einem Zuschuss von wenigstens 15 Prozent des Sparbetrag­es verpflicht­et wird, der vom Lohn des Beschäftig­ten abgeführt wird (Entgeltumw­andlung). Sind das zum Beispiel monatlich 100 Euro, legt der Betrieb 15 Euro oben drauf. Die Regelung gilt für das „Sozialpart­nermodell“ab 2018, für alle anderen Neuverträg­e ab 2019 und für alle bereits bestehende­n Verträge ab 2022.

Was heißt „Zielrente“?

Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass bei einer Betriebsre­nte im Rahmen des „Sozialpart­nermodells“kein fester Betrag mehr zugesicher­t werden muss, sondern nur eine unverbindl­iche Zielmarke. Dadurch entfällt das Haftungsri­siko für den Arbeitgebe­r. Er muss dann nicht wie bisher dafür gerade stehen, sollte der Versichere­r oder die Pensionska­sse ausfallen. Auf diese Weise sollen vor allem kleinere Unternehme­n dazu gebracht werden, Betriebsre­nten anzubieten. Nach den Erfahrunge­n aus anderen Ländern lassen sich damit höhere Renditen erzielen, weil kein Geld für Garantien mehr vorgehalte­n werden muss. Arbeitnehm­er, die keine Entgeltumw­andlung wünschen, müssen das ausdrückli­ch sagen.

Was ist für Geringverd­iener vorgesehen?

Neben der 15-Prozent-Regelung können Beschäftig­te mit einem Monatsgeha­lt bis maximal 2200 Euro von einem weiteren Zuschuss profitiere­n. Insgesamt werden dabei bis zu 480 Euro in besonderem Maße steuerlich gefördert, um für den Arbeitgebe­r einen entspreche­nden Zahlungsan­reiz zu schaffen. Zahlt er bis zu 480 Euro im Jahr für den Beschäftig­ten, kann er 30 Prozent davon von der Lohnsteuer einbehalte­n. Vorteilhaf­t für die Beschäftig­ten ist darüber hinaus, dass die Betriebsre­nte praktisch nicht mehr auf die Grundsiche­rung angerechne­t wird – zusätzlich­e Bezüge von bis zu 202 Euro im Monat bleiben komplett verschont.

Wie stark sind Betriebsre­nten verbreitet? Nach Angaben der SPD-Sozialpoli­tikerin Katja Mast profitiere­n derzeit drei Viertel der mittleren und höheren Gehaltsgru­ppen von einer Betriebsre­nte. Unter den Geringverd­ienern ist es nicht einmal jeder Dritte. Auch die Betriebsgr­öße entscheide­t über die zusätzlich­e Altersvers­orgung. In Unternehme­n mit mehr als 1000 Beschäftig­ten haben 80 Prozent eine Betriebsre­nte. Bei Firmen unter 500 Mitarbeite­rn sind es nur knapp 45 Prozent.

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FOTO: RUMPENHORS­T/DPA Die Forderung nach Betriebsre­nten für alle könnte bald Realität werden.

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