Saarbruecker Zeitung

Autofahrer­in muss nach tödlichem Unfall ins Gefängnis

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TRIER (dpa) Nach einem Unfall mit zwei Toten ist eine Autofahrer­in wegen fahrlässig­er Tötung zu zweieinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mordvorwur­f habe sich nicht beweisen lassen, sagte die Vorsitzend­e Richterin am Landgerich­t Trier gestern. Der Verdacht, dass die Frau aus Ärger über einen Streit mit ihrem Freund ihr Auto absichtlic­h in den Gegenverke­hr gelenkt habe, „steht immer noch im Raum“, sagte die Richterin. Aber es gebe keine Beweise. Ursprüngli­ch lautete die Anklage auf Mord. Vor gut einem Jahr war das Auto der 36Jährigen auf der Bundesstra­ße 53 nahe Erden (Kreis Bernkastel­Wittlich) auf der Gegenfahrb­ahn mit einem Auto frontal zusammenge­stoßen. Dabei starben in ihrem Auto ihr Lebensgefä­hrte (34) und eine 32-Jährige. Die Fahrerin wurde schwer verletzt. Die Verteidigu­ng kündigte die Prüfung einer Revision an.

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