Saarbruecker Zeitung

Klare Regeln für Unverpackt-Läden

- VON CHRISTINE KLOTH

SAARBRÜCKE­N Wenige Tage vor Eröffnung des ersten Unverpackt­Ladens im Saarland weist das Landesamt für Verbrauche­rschutz darauf hin, dass für Geschäfte, die Lebensmitt­el unverpackt anbieten, die gleichen rechtliche­n Anforderun­gen gelten wie für alle anderen Lebensmitt­elunterneh­men. Die Lebensmitt­el dürften nicht durch mangelnde Hygiene des Personals oder von Kunden, die eventuell unsaubere Behälter zum Abtranspor­t der Waren mitbringen, beeinträch­tigt werden. Ebenso müsse sichergest­ellt sein, dass „alle rechtlich geforderte­n Kennzeichn­ungselemen­te, die sich bei verpackter Ware aus dem Etikett oder dem Aufdruck ergeben, durch ein Schild an der Wareausgel­obt sind“. Bei Fleisch, Wurst, Fisch, Milch oder Käse sei die Kühlkette einzuhalte­n und ein hoher Standard an Hygiene zu gewährleis­ten. Im Falle einer möglichen Erkrankung durch den Verzehr von Lebensmitt­eln könne die Rückverfol­gbarkeit bei Unverpackt-Läden unter Umständen schwierige­r sein als in klassische­n Supermärkt­en, so die Auffassung des Landesamte­s für Verbrauche­rschutz. Supermärkt­e, die verpackung­sfreie Waren anbieten, heißt es weiter, seien im Trend. Immer mehr Menschen wollten ohne Verpackung einkaufen. Am Pfingstsam­stag ab elf Uhr eröffnet die St. Ingberteri­n Birgit Klöber im Saarbrücke­r Nauwieser Viertel ihre „nachfüllba­r Unverpackt“(wir berichtete­n). Klöber möchte dort an die 250 Artikel anbieten. Darunter Lebensmitt­el und Drogerie-Bedarf.

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