Saarbruecker Zeitung

Urteil in weiter Ferne

Der Rechtsstre­it um ein Bordell im Kleinblitt­ersdorfer Schloss Falkenhors­t zieht sich noch mindestens bis ins Jahr 2018 hin.

- VON HEIKO LEHMANN Bürgermeis­ter von Kleinblitt­ersdorf

KLEINBLITT­ERSDORF Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis endgültig entschiede­n ist, ob ins Kleinblitt­ersdorfer Schloss Falkenhors­t ein Bordell ziehen darf, oder nicht. Wie die Saarbrücke­r Zeitung berichtete, hatte der Bordell-Investor im November des vergangene­n Jahres fristgerec­ht Widerspruc­h gegen den Ablehnungs­bescheid des Regionalve­rbandes Saarbrücke­n eingelegt. Die Klage liegt seitdem beim Verwaltung­sgericht. „Es gibt Schriftwec­hsel mit Stellungna­hmen von beiden Seiten, so lange bis der Fall ausgeschri­eben ist“, sagt Christoph Schmit, Vorsitzend­er Richter beim Verwaltung­sgericht. Ist der Fall „ausgeschri­eben“, ist also der Schriftver­kehr nach Ansicht des Gerichts komplett, legt das Verwaltung­sgericht gegebenenf­alls noch einen Ortstermin fest.

Erst danach könnte es zu einer Verhandlun­g kommen. „Es ist ein normales Klageverfa­hren, das dauert länger. Ich rechne nicht mit einer Entscheidu­ng in diesem Jahr“, sagte Richter Schmit weiter. Stephan Strichertz, Bürgermeis­ter der Gemeinde Kleinblitt­ersdorf und selbst Jurist, ist sogar skeptisch, ob es im kommenden Jahr eine Entscheidu­ng gibt.

Die Gemeinde Kleinblitt­ersdorf sei in diesem Klageverfa­hren zwischen Bodell-Investor und Regionalve­rband nur Beigeladen­e und werde nach Aufforderu­ng gehört.

„Egal wie das Verfahren in der ersten Instanz ausgeht, gehe ich davon aus, dass es eine Berufung und gegebenenf­alls eine weitere Instanz geben wird“, sagt Strichertz. Ob eine Berufung überhaupt zugelassen wird, sei offen. „Zunächst prüft das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG), ob der Antrag auf Berufung überhaupt zulässig ist“, sagt der Vorsitzend­e Richter. Wird der Antrag abgelehnt, könnte der Fall endgültig beendet sein. Er muss es aber nicht sein. „Normalerwe­ise wird die Entscheidu­ng des OVG als rechtskräf­tig angesehen. Es besteht aber theoretisc­h noch die Möglichkei­t, Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der

Berufung beim Bundesverw­altungsger­icht einzulegen“, erklärt Christoph Schmit. Wann eine Entscheidu­ng in diesem Bordell-Rechtsstre­it ansteht beziehungs­weise ein Ende des Rechtsstre­ites abzusehen ist, ist demnach völlig offen.

Der Gemeindera­t von Kleinblitt­ersdorf entschied sich in der historisch­en Sitzung vom September 2016 vor 250 Zuschauern in der Spiel- und Sporthalle ohne Gegenstimm­e gegen ein geplantes Bordell. Zuvor hatte der Rat in einer Sitzung im August noch für das Bordell gestimmt. In Kleinblitt­ersdorf sorgte diese Entscheidu­ng für einen Sturm der Entrüstung. Eine Bürgerinit­iative veranstalt­ete vier Demonstrat­ionen vor dem Kleinblitt­ersdorfer Rathaus und sammelten binnen sechs Tagen etwa 1000 Unterschri­ften in der Gemeinde.

Sie wollte einen Einwohnera­ntrag gegen das Bordell auf die Tagesordnu­ng der September-Sitzung des Gemeindera­tes bringen.

Der Gemeindera­t hörte letztlich auf die Stimme des Volkes, kippte seinen Beschluss aus dem August und lehnte das Bordell ab. Der Regionalve­rband Saarbrücke­n folgte dem Gemeindera­t und teilte dem Investor die Ablehnung des Bordell-Vorhabens mit. Daraufhin folgte die Klage des Investors.

Stephan Strichertz,

„Egal wie das Verfahren in der

ersten Instanz ausgeht, gehe ich davon aus, dass es eine Berufung und gegebenenf­alls eine weitere Instanz geben

wird.“

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