Steuerhinterzieher ist als Privatpilot ungeeignet
DÜSSELDORF (dpa) Ein verurteilter Steuerhinterzieher ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als Privatpilot nicht geeignet. Mit dem gestern bekannt gegebenen Urteil wies das Gericht die Klage des Hobbypiloten gegen eine Entscheidung der Bezirksregierung ab. Der Kläger hat zwar einen Pilotenschein, darf aber nun trotzdem nicht fliegen. Die Richter meinten, die Sicherheit des Luftverkehrs sei ein „sehr hohes Rechtsgut“und empfindlich für Sabotage oder Terroranschläge. Zuverlässig im Sinne der Luftsicherheit sei nur, wer so viel Verantwortungsbewusstsein und Selbstbeherrschung aufbringe, dass er die Rechtsordnung jederzeit einhalte. Andernfalls sei er unzuverlässig.