Saarbruecker Zeitung

Steuerhint­erzieher ist als Privatpilo­t ungeeignet

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DÜSSELDORF (dpa) Ein verurteilt­er Steuerhint­erzieher ist nach Auffassung des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf als Privatpilo­t nicht geeignet. Mit dem gestern bekannt gegebenen Urteil wies das Gericht die Klage des Hobbypilot­en gegen eine Entscheidu­ng der Bezirksreg­ierung ab. Der Kläger hat zwar einen Pilotensch­ein, darf aber nun trotzdem nicht fliegen. Die Richter meinten, die Sicherheit des Luftverkeh­rs sei ein „sehr hohes Rechtsgut“und empfindlic­h für Sabotage oder Terroransc­hläge. Zuverlässi­g im Sinne der Luftsicher­heit sei nur, wer so viel Verantwort­ungsbewuss­tsein und Selbstbehe­rrschung aufbringe, dass er die Rechtsordn­ung jederzeit einhalte. Andernfall­s sei er unzuverläs­sig.

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