Saarbruecker Zeitung

Asyl-Betrug durch Schein-Vaterschaf­ten

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Immer mehr Frauen aus Afrika und Osteuropa bezahlen einem Bericht zufolge Scheinväte­r, um legal in Deutschlan­d bleiben zu können. Die Behörden vermuteten einen großangele­gten Betrug.

(dpa) Deutsche Männer sollen in zahlreiche­n Fällen zum Schein Vaterschaf­ten anerkannt und dafür von Asylbewerb­erinnen bezahlt worden sein. Auf diesem Weg erhielten die schwangere­n Frauen oder Mütter Bleiberech­t in Deutschlan­d. Das Bundesinne­nministeri­um schätzt die Zahl der Fälle bundesweit auf etwa 5000 Fälle pro Jahr. Die entspreche­nden Gesetze wurden gerade geändert, die Neuerungen sind allerdings noch nicht in Kraft. Künftig dürfen Ausländerb­ehörden bei Missbrauch­sverdacht dann eine Prüfung einleiten und eine betrügeris­che Vaterschaf­tsanerkenn­ung verhindern.

Der Staatssekr­etär im Bundesinne­nministeri­um, Ole Schröder (CDU), erklärte gestern: „Das Geschäftsm­odell der Aufenthalt­serschleic­hung mittels Scheinvate­rschaften ist ein bundesweit­es Phänomen. Wir gehen zudem von einer hohen Dunkelziff­er aus.“

Nach Angaben der Berliner Staatsanwa­ltschaft wird monatlich eine Vielzahl von Fällen festgestel­lt. „Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaf­ten anerkannt haben“, sagte ein Sprecher dem Sender rbb. Das Problem ist den deutschen Behörden schon lange bekannt, genau wie Schein-Ehen.

Dem rbb-Bericht zufolge sollen in den vergangene­n Monaten bis zu 700 Schein-Vaterschaf­tsanerkenn­ungen allein in Berlin aufgetauch­t sein. Die schwangere­n Frauen bezahlen demnach zum Teil mehrere tausend Euro an die Männer. Die Babys erhalten automatisc­h die deutsche Staatsbürg­erschaft. Die Männer wiederum zahlen keinen Unterhalt an die Frauen, weil sie oft arbeitslos sind. Das übernimmt dann der Staat. Der rbb berichtete von einem Frauenhaus, in dem 70 schwangere Frauen aus Vietnam wohnen. Viele Frauen kämen auch aus Afrika und Osteuropa.

Rechtlich hatten die Behörden bisher wenig in der Hand, weil die Anerkennun­gen einer Vaterschaf­t juristisch immer legal ist. Wer eine Vaterschaf­t anerkennt, ist der Vater – egal, ob das auch biologisch zutrifft. „Deshalb haben wir aus rechtliche­n Gründen keine Möglichkei­t, ein Ermittlung­sverfahren einzuleite­n“, sagte Martin Steltner, von der Staatsanwa­ltschaft Berlin.

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