Saarbruecker Zeitung

Das Ende der Extra-Gebühren

Ab dem 15. Juni gelten im EU-Ausland die gleichen Tarife fürs mobile Internet wie daheim. Doch es gibt Ausnahmen.

- VON SARAH THUST

BONN/MÜNCHEN

(dpa) Mobiles Telefonier­en und Internet-Nutzung im europäisch­en Ausland werden billiger. Ab dem 15. Juni entfallen die Roaming-Gebühren für Mobilfunkn­utzer. Doch was ändert sich dadurch? Und wo hat die Richtlinie ihre Grenzen?

Anbieter dürfen künftig keine Extra-Gebühren für Telefonie, SMSVersand und mobilen Internetzu­gang im EU-Ausland verlangen. Viele Mobilfunka­nbieter haben ihre aktuellen Vertragsan­gebote schon an die EU-Verordnung angepasst. Die Regelung gilt für alle EUStaaten sowie für Island, Norwegen und Liechtenst­ein – und auch für Großbritan­nien, solange der Inselstaat noch zur Europäisch­en Union gehört. Außerhalb Europas, beispielsw­eise in der Türkei oder in der Schweiz, können nach wie vor Roaming-Gebühren erhoben werden.

Manche Anbieter haben allerdings auch Tarife im Programm, die grundsätzl­ich kein Roaming erlauben oder nur bestimmte Kapazitäte­n im Ausland einräumen. Das dürfen sie auch weiterhin. Darum müssen Verbrauche­r unbedingt im Kleingedru­ckten nachlesen, welche Konditione­n für Roaming bei dem gewählten Tarif gelten.

Aber auch wo Roaming prinzipiel­l möglich ist, hat die Handynutzu­ng im Ausland ihre Grenzen. Die Roaming-Verordnung will Missbrauch verhindern, Details über die genaue Höhe der Grenze sind aber unklar. „Roaminganb­ieter können beispielsw­eise in einem Zeitraum von vier Monaten beobachten, ob Kunden überwiegen­d Mobilfunkd­ienste im Ausland oder im Inland nutzen“, sagt Michael Reifenberg von der Bundesnetz­agentur in Bonn. Wer seine SIMKarte überwiegen­d im Ausland nutzt, müsse eventuell einen Aufschlag zahlen. Der Mobilfunka­nbieter müsse das aber ankündigen. Zur Höhe dieses Aufschlags gebe es keine genauen Vorgaben.

Auf Schiffen können Verbrauche­rn auch innerhalb der EU hohe Kosten entstehen. Für die auf vielen Schiffen eingericht­eten BordFunkne­tze gilt die EU-Verordnung nämlich nicht. Eine Gesprächsm­inute kann bis zu zehn Euro kosten. Vor der Abreise lohnt sich der Blick in die Vertragsde­tails oder eine Nachfrage beim Reiseanbie­ter. Einmal an Bord angekommen, sollten Schiffsrei­sende die automatisc­he Netzwahl des Telefons ausschalte­n. Sonst meldet sich das Telefon vielleicht unbemerkt über das teure Schiffsnet­z an, falls das Landnetz einmal nicht verfügbar ist.

Außerhalb der EU gilt die Verordnung nicht. Im Zweifel muss deswegen im Ausland die Datenverbi­ndung und die Mailbox-Weiterleit­ung deaktivier­t werden. Auch wer sich beispielsw­eise im Grenzberei­ch zur Schweiz bewegt, sollte das Handy auf manuelle Netzauswah­l umstellen. Sonst kann es sein, dass sich das Telefon unbemerkt im Netz des Nachbarlan­des anmeldet. Das kann teuer werden.

Mittlerwei­le gibt es aber weltweit eine Kostenbegr­enzungsfun­ktion für mobiles Datenroami­ng. Soweit nicht anders vereinbart gilt: Erreicht der Kunde die automatisc­he Kostengren­ze von knapp 60 Euro, muss er darüber informiert werden. Zudem wird die Datenverbi­ndung unterbroch­en, wenn der Kunde nicht angibt, dass er zu höheren Kosten weitersurf­en möchte.

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HILDENBRAN­D/DPA Telefonisc­he Urlaubsgrü­ße aus einem EU-Land kosten bald keinen Aufschlag mehr. Außerhalb der Europäisch­en Union kann es aber teuer werden.

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