Regionalverband Saarbrücken erlässt neue Förderrichtlinien
(red) Der Regionalverband Saarbrücken hat rückwirkend zum 1. Januar 2017 seine Richtlinien zur „Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe“geändert. Das hat die Regionalversammlung in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.
Der Beschluss hat folgenden Hintergrund: Nach mehreren Neuregelungen der Pflegestärkungsgesetze war eine Neufassung der Landesverordnung notwendig geworden. Diese definiert erneut die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken als zuständige Stellen und ermächtigt sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ergänzende Regelungen zu treffen.
Die Richtlinien betreffen Angebote, bei denen Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen. Das betrifft sowohl die Betreuung dieser Menschen in Gruppen als auch im eigenen Zuhause der Betreuten. Diese ehrenamtliche Arbeit soll vor allem pflegende Angehörige entlasten und sie mit gutem Rat unterstützen.
Bei den zuvor als „Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“bezeichneten Hilfen orientiert sich die Förderhöhe künftig an der Zahl der betreuten Personen. Das bedeutet, je mehr Personen betreut werden, die einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen haben, desto höher fällt die Förderung eines Anbieters aus.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Wir wollen dadurch das Interesse der Anbieter wecken, ihre Angebote zu erweitern oder neue Angebote aufzubauen. Zusätzlich ermöglicht es eine größere Transparenz, wie hoch der jeweilige Förderbetrag ausfällt“. Ziel der Förderung ist es, zusätzliche Angebote für pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zu schaffen. Im Jahr 2017 fördert der Regionalverband sieben Dienstleistungen von fünf sogenannten freien Trägern, also Anbietern.
Die Projekte erhalten eine Förderung von insgesamt rund 142 000 Euro. Die Summe teilen sich je zur Hälfte der Regionalverband Saarbrücken sowie die Pflegekasse.
Zu den geförderten Projekten zählen das „Café Vergissmeinnicht“und der „Häusliche Besuchsdienst“des Deutschen Roten Kreuzes, das „Café Malta“und der „Entlastungsdienst für Angehörige von Demenzkranken“des Malteser Hilfsdienstes, das „Café Lebenshilfe“der Lebenshilfe Saarbrücken, der Betreuungsdienst des Demenzvereins Köllertal sowie der „Kontakttreff Seniorenberatung Eschberg“des Diakonischen Werks Saar.
Die neuen Anerkennungs- und Förderrichtlinien des Regionalverbands stehen im Internet.