Bei kleinen Fehlern drohen hohe Kosten
Im Internet kommt es bei Flugbuchungen auf die korrekte Eingabe seiner persönlichen Daten an. Denn wer sich auch nur geringfügig vertippt, muss bisweilen tief in die Tasche greifen.
Schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann Verbraucher bei Online-Flugbuchungen teuer zu stehen kommen. Denn wer aus Versehen seinen Vorund Nachnamen vertauscht oder sich einen Buchstabendreher bei der Eingabe seiner persönlichen Daten erlaubt, muss mit hohen Kosten für eine Namenskorrektur rechnen – oder riskiert, dass sein Urlaub ins Wasser fällt. So können einige Staaten, zum Beispiel die USA, die Einreise in ihr Land verweigern, wenn der Name auf demFlugticket nicht mit dem auf dem Reisepass übereinstimmt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Preise für eine nachträgliche Namensänderung stichprobenartig bei zwölf Fluggesellschaften unter die Lupe genommen. Die Kosten fallen extrem unterschiedlich bei den einzelnen Unternehmen aus und hängen von vielen Faktoren ab. Eine große Rolle spielt etwa der Zeitpunkt der Korrektur. Grundsätzlich gilt dabei: Je früher Reisende ihren Fehler bemerken, desto unkomplizierter wird es.
So können zum Beispiel Lufthansa-Kunden ihren Namen bis 24 Stunden nach der Buchung kostenlos ändern. Danach lassen sich allerdings nur noch bis zu zwei Buchstabendreher bereinigen oder vertauschte Vor- und Nachnamen in die richtige Reihenfolge bringen. Hat der Reisende hingegen einen völlig falschen Namen eingegeben, muss er den Flug gegen eine Gebühr stornieren und einen neuen zum regulären Preis buchen.
Ähnlich sieht es bei Airberlin, Eurowings, Tuifly und Ryanair aus. Während eine Änderung von höchstens drei Buchstaben kostenlos ist, wird für gröbere Schnitzer kräftig abkassiert. Bei Eurowings bedeutet das: 65 Euro für Kurz- und Mittelstreckenflüge, 120 für eine Reise in Ferngebiete. Doch Ryanair schlägt noch mehr Profit aus den Fehlern seiner Kunden. 24 Stunden nach Ablauf der Buchung verlangt die irische Billigfluggesellschaft einen Aufpreis von 110 Euro – sofern der Passagier seinen Namen eigenhändig über die Internetseite des Unternehmens ändert. Ruft er hingegen bei der Service-Hotline an, sind gleich 160 Euro fällig.
Bei dem deutschen Fluganbieter Condor ist wiederum der gebuchte Tarif entscheidend. Die günstigste Variante („Light“) schließt eine Namenskorrektur generell aus, „Classic“-Passagiere müssen 50 Euro zahlen und mit der teuren „Flex Option“lassen sich Vertipper kostenlos ausbügeln.
Wer seinen Fehler erst einen Tag vor Abflug bemerkt, kann aufatmen. Fast alle Fluglinien lassen Änderungen bis zu zwei Stunden vor Antritt der Reise zu, teilten die Verbraucherschützer mit. Nur bei Condor müsse spätestens 24 Stunden vorher ausgebessert werden.
Bevor Reisende ihre Flugbuchung im Internet abschließen, müssen sie alle Details noch einmal genau kontrollieren, rät die Stiftung Warentest. Dazu gehören Hinund Rückflugtermine, die Preise sowie alle gebuchten Leistungen. Denn auch bei der Auswahl ihres Urlaubsziels können sich Internetnutzer schnell verklicken – und plötzlich gar nicht dort landen, wo sie ursprünglich hin wollten. Das passiere vor allem bei Buchungen für Städte, deren Namen weltweit öfter als einmal vorkommen.
Schuld an der Misere ist dann jedoch nicht der Betreiber des jeweiligen Online-Portals, sondern der Verbraucher selbst. So muss der Reiseanbieter in der Buchungsbestätigung nicht noch einmal extra auf das gebuchte Ziel hinweisen. Das entschied das Landgericht München (Az.: 34 O 1300/08). Bei dem entsprechenden Fall hatte eine Familie im Internet einen Flug nach San José (USA) buchen wollen, sich aber versehentlich für die gleichnamige Haupstadt von Costa Rica entschieden. Die Buchungskosten mussten die Kläger letztlich selbst tragen.