Saarbruecker Zeitung

Zuschuss verringert die Schuldzins-Last

Doch nach wie vor muss die Stadt Püttlingen jedes Jahr mehr als 1,5 Millionen Euro an Zinsen zahlen.

- VON ANDREAS LANG

PÜTTLINGEN Mit dem Segen des Stadtrates hat die Stadt Püttlingen einmal mehr Konsolidie­rungshilfe­n aus dem Sonderverm­ögen „Kommunaler Entlastung­sfonds“(Kelf ) beantragt. Die Landes-Unterstütz­ung für das laufende Jahr ist nach dem Kelf-Gesetz bis spätestens Ende Juli einzureich­en. Nach der Mittelvert­eilung für die beiden Vorjahre rechnet die Stadtverwa­ltung mit einem Zuwendungs­betrag von bis zu einer halben Million Euro.

Wie vom Gesetz vorgegeben, hat der Püttlinger Stadtrat auch gleich beschlosse­n, wie das Geld zu verwenden ist. So ist die Tilgung eines Kredites aus dem Kernhausha­lt in Höhe von etwa 220 000 Euro beschlosse­n. Ein weiterer Kredit in Höhe von knapp 200 000 Euro aus der Bilanz des Eigenbetri­ebes Technische Dienste soll ebenfalls vorzeitig getilgt werden.

Je nach tatsächlic­her Höhe des Kelf-Geldes könnten beide Kredite sogar ganz getilgt werden. Durch diese Tilgung hätte die Stadt künftig weniger Zinsen für Kredite zu bezahlen – unterm Strich würde so die Zinslast um knapp 40 000 Euro pro Jahr sinken, so die Berechnung der Verwaltung. In dieser Rechnung sind die Kosten schon abgezogen, die etwa durch Vorfälligk­eitsentsch­ädigung entstehen, die gegebenenf­alls an Banken zu zahlen sind.

Bisher hat die Stadt Püttlingen Konsolidie­rungshilfe­n in Höhe von 1,65 Millionen Euro erhalten. Damit hat die Verwaltung Investitio­nskredite aus den beiden Haushalten in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro vorzeitig getilgt. Abzüglich der entstanden­en Kosten erspart das der Stadtkasse rund 124 000 Euro jährlich an Zinszahlun­gen.

Weiter teilt die Verwaltung in ihrer Vorlage mit, dass der Eigenbetri­eb Technische Dienste der Stadt durch die vorzeitige Ablösung von Krediten beim gesamten Schuldendi­enst um insgesamt mehr als eine Million Euro entlastet worden sei. Allerdings heißt es weiter: Bedingt durch andere Einflüsse hätten diese Entlastung­en beim Eigenbetri­eb bisher nicht im angegebene­n Maße zur Reduzierun­g „der zahlungsbe­zogenen Verlustabd­eckung im Haushalt geführt. Allerdings konnte die Höhe der Verlustabd­eckung an den Eigenbetri­eb durch diese Entlastung­seffekte relativ konstant gehalten werden“. Entspreche­nd der im vorigen Oktober vorgestell­ten Daten hatte der Eigenbetri­eb 2015 einen Verlust von 8,4 Millionen Euro. Davon wurden etwa 5,4 Millionen Euro direkt aus dem Stadtsäcke­l bezahlt.

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