Saarbruecker Zeitung

Wie Autofahrer ins Register kommen – und wieder heraus

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FLENSBURG/SAARBRÜCKE­N (dpa/ pbe) Dass in Flensburg Punkte gesammelt werden, weiß jeder Autofahrer. Doch längst nicht alle durchschau­en, wie das System funktionie­rt. Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Wofür gibt es Punkte?

Für Ordnungswi­drigkeiten mit einer Geldbuße über 60 Euro – wenn sie die Verkehrssi­cherheit gefährden. Wer dagegen das Sonntagsfa­hrverbot missachtet oder etwa ohne eine Plakette in eine städtische Umweltzone fährt, kommt um Punkte herum – egal, wie viel er zahlen muss. Auch für Straftaten gibt es Einträge im Fahreignun­gsregister. Wie lassen sich angesammel­te Punkte abbauen?

Autofahrer können einen Punkt abbauen, indem sie ein Fahreignun­gsseminar besuchen, bestehend aus verkehrspä­dagogische­m Unterricht und Praxiseinh­eiten. Laut einer Broschüre des ADAC kostet das Seminar rund 400 Euro. Voraussetz­ung: Verkehrssü­nder dürfen zum Zeitpunkt des Seminars nicht mehr als fünf Punkte haben. Innerhalb von fünf Jahren kann man das Seminar nur einmal besuchen.

Welche Verjährung­sfristen gelten?

Wie schnell Punkte aus dem Fahreignun­gsregister gelöscht werden, hängt vom Verstoß ab. Punkte für Ordnungswi­drigkeiten verschwind­en nach zweieinhal­b Jahren. Beispiel: Fahren mit Handy am Steuer. Für Straftaten oder Verstöße mit Fahrverbot­en gibt es zwei Punkte. Dies blüht unter anderem Autofahrer­n, die mehr als 31 km/h zu schnell in der Stadt fahren und geblitzt werden. Diese Punkte verjähren erst nach fünf Jahren. Für Straftaten mit Fahrerlaub­nisentzug bekommt man drei Punkte, die zehn Jahre lang auf dem Konto stehen bleiben. Das droht etwa Fahrern, die volltrunke­n oder unter Drogen erwischt werden. Welche Folgen haben Punkte im Fahreignun­gsregister Flensburg?

Spürbar sind sie nicht erst beim Entzug der Fahrerlaub­nis. Wer vier oder fünf Punkte hat, erhält von der Fahrerlaub­nisbehörde schriftlic­h eine Ermahnung. Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Bei acht Punkten ist die Fahrerlaub­nis weg. Danach muss man zur medizinisc­h-psychologi­schen Untersuchu­ng (MPU) und darf für mindestens sechs Monate kein Auto fahren. Im Saarland mussten im vergangene­n Jahr 1686 Bürger zum Test, 32 Prozent (535) sind durchgefal­len. Das sind weniger als der Bundesdurc­hschnitt. Da sind es ungefähr 40 Prozent.

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