Saarbruecker Zeitung

Mobile TANs im Visier von dreisten Hackern

Beim Online-Banking nutzen viele Kunden Transaktio­nsnummern fürs Smartphone oder auf Papier. Dochdiese gelten als unsicher.

- FOTO: SCHMIDT/DPA VON DIRK AVERESCH

(dpa) Gefälschte E-Mails, nachgebaut­e Webseiten, Schadsoftw­are und Telefonanr­ufe: Kriminelle lassen nichts unversucht, um an die Transaktio­nsnummern (TANs) von Bankkunden für das Online-Banking zu gelangen. Als Alternativ­e zu TANs auf Papierlist­en (iTANs) sind mittlerwei­le die meisten Banken dazu übergegang­en, Kunden diese Codes per SMS auf ihr Handy zu schicken. Das wird als mobileTAN (mTAN) bezeichnet. Doch beide Verfahren sind unsicher, warnt jetzt das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik (BSI). Bankkunden sollten besser auf sogenannte TAN-Generatore­n oder Signaturka­rten in Kombinatio­n mit Tastatur-Kartenlese­geräten setzen.

mTANs könnten insbesonde­re auf Android-Geräten von Schadsoftw­are abgefangen werden. Das BSI empfiehlt daher, auf sie zu verzichten. Wer das Verfahren trotzdem nutzen möchte oder muss, weil die Bank keine Alternativ­e bietet, sollte zumindest kein OnlineBank­ing auf demselben Smartphone oder Tablet betreiben, auf dem er seine mTANs empfängt.

Eine weitere Empfehlung des BSI: „In der SMS sollten neben der TAN auch die Kontonumme­r des Empfängers sowie der Überweisun­gsbetrag stehen.“Diese Angaben müssten Verbrauche­r vor der Eingabe der TAN überprüfen. Bei Unstimmigk­eiten müssen Nutzer die Transaktio­n abbrechen und die Bank kontaktier­en.

Eine sicherere Alternativ­e zu mTANs können TAN-Generatore­n sein. Das sind taschenrec­hnerähnlic­he Geräte mit einem Ziffernfel­d

(eTAN) oder einem Einschub für die Bankkarte (smartTAN). Relativ sicher sind diese Lösungen immer dann, wenn die erzeugte TAN nur für eine einzige Überweisun­g gültig

ist. Das ist laut BSI zum Beispiel bei eTAN-Generatore­n der Fall, nicht aber bei smartTAN-Generatore­n. Als sicher gelten auch Verfahren, bei denen der Generator sowohl Ziffernfel­d als auch Karteneins­chub aufweist (smartTAN plus und chipTAN manuell).

Einen guten Schutz vor Angriffen bieten den Experten zufolge auch Verfahren, bei denen Nutzer die Nummern und Transaktio­nsdaten nicht selbst eingeben müssen. Das funktionie­rt zum Beispiel über TAN-Generatore­n mit Karteneins­chub und einem optischen Sensor

(smartTAN optic und chipTAN comfort). Das Gerät muss vor den Computerbi­ldschirm gehalten werden und zeigt dann die Transaktio­nsdetails auf seinem Display an. Diese muss der Kunde kontrollie­ren und bestätigen, bevor das Gerät die TAN ausgibt.

Ganz ähnlich funktionie­ren sogenannte photoTAN-Apps, die per Smartphone-Kamera farbige Barcodes auf dem Computerbi­ldschirm erfassen. Einige Banken geben für das photoTAN-Verfahren auch eigene Lesegeräte aus.

Als sehr sicher gilt laut BSI das Online-Banking per Signaturka­rte und Tastatur-Kartenlese­gerät über

HBCI (Homebankin­g Computer Interface) oder dessen Nachfolger Secoder. Voraussetz­ung dafür ist neben dem Lesegerät aber auch ein spezielles Programm, mit dessen Hilfe die Überweisun­gsdaten am Computer eingegeben werden. Danach steckt man die Signaturka­rte ins Lesegerät und gibt dort eine festgelegt­e PIN ein. Die Signaturka­rte funktionie­rt in diesem Fall wie eine elektronis­che Unterschri­ft. Bei diesem Verfahren werden die eingegeben­en Daten verschlüss­elt und erst danach geht der Auftrag an die Bank.

Eine gute Nachricht für Verbrauche­r: Egal, welches Verfahren zur Anwendung kommt, Banken dürfen Nutzern künftig nur noch solche TANs in Rechnung stellen, die diese auch tatsächlic­h verwenden. Das hat kürzlich der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe entschiede­n (Az. XI ZR 260/15).

„In der SMS sollten neben der TAN auch die Kontonumme­r des Empfängers sowie der Überweisun­gsbetrag

stehen.“ Bundesamt für Sicherheit in der

Informatio­nstechnik

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Transaktio­nsnummern (TANs) sind ein neben der PIN ein zusätzlich­er Sicherheit­smechanism­us beim Online-Banking. Sie sollen Bankkunden davor schützen, Opfer von Cyber-Kriminelle­n zu werden.

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