Hohe Geldstrafen für Saar-Parteien
Vor der Landtagswahl 2009 wurden Fraktionsmittel für Parteizwecke eingesetzt.
Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz aus dem Jahr 2009 müssen CDU, SPD, Grüne und FDP teils hohe Geldstrafen zahlen. Aus Sicht der Bundestagsverwaltung hatten sie kurz vor der Landtagswahl Fraktionsgelder für Parteiarbeit ausgegeben. Das ist verboten.
(kir) Für rechtswidrige Vorgänge aus dem Jahr 2009 werden CDU, SPD, Grüne und FDP nun zur Kasse gebeten. Aus Sicht der Bundestagsverwaltung, die über die Einhaltung des Parteienrechts wacht, haben die steuerfinanzierten Landtagsfraktionen damals kurz vor der Landtagswahl Parteiarbeit betrieben. Das ist unzulässig.
Grundlage für die Entscheidung der Bundestagsverwaltung ist ein Rechnungshofbericht aus dem vergangenen Jahr, der das Finanzgebaren der Fraktionen zwischen 2004 und 2009 unter die Lupe nahm (die SZ berichtete). Die Fraktionen hatten der Landeskasse im vergangenen Jahr bereits 325 000 Euro zurückerstattet. Für Fraktionsausgaben, die eine unzulässige Parteienfinanzierung darstellen, wurden nun Strafzahlungen verhängt – in der Regel das Dreifache der rechtswidrigen Ausgaben.
Die höchste Strafe entfällt auf die Grünen: Sie müssen 116 000 Euro zahlen – wegen einer Broschüre, die die Grünen-Fraktion zehn Tage vor der Landtagswahl 2009 an alle Haushalte verteilen ließ. Der Rechnungshof hatte diese Bilanz der Landtagsarbeit, die 41 614 Euro kostete, inhaltlich zwar nicht beanstandet; wegen des Erscheinungstermins stufte er den Bericht allerdings nicht mehr als legitime Öffentlichkeitsarbeit ein.
Die Frist vor Landtagswahlen sei der Grünen-Fraktion damals nicht bekannt gewesen, sagt Grünen-Landeschef Markus Tressel. Vier Wochen früher wäre die Broschüre nicht angreifbar gewesen. Für die Strafzahlung habe man Rücklagen gebildet. Auch bei der SPD geht es um eine Broschüre, die von der Landtagsfraktion etwa sechs Wochen vor der Landtagswahl verbreitet wurde, sowie um einzelne Veranstaltungen. In der Broschüre wurde eine negative Bilanz der CDU-Regierung von 1999 bis 2009 gezogen und mit den eigenen Plänen kontrastiert. Für den Rechnungshof war damit die Grenze zulässiger Öffentlichkeitsarbeit überschritten. Dafür muss die SPD nun 38 000 Euro Strafe zahlen. „Die SPD Saar respektiert das Prüfungsergebnis des Deutschen Bundestages und wird ihm Folge leisten“, erklärte SPD-Generalsekretärin Petra Berg. Unabhängig davon habe die SPD-Fraktion bereits 2016 Maßnahmen ergriffen, um solche Vorgänge in Zukunft zu verhindern.
Die CDU muss 22 500 Euro wegen eines Wirtschaftsforums zahlen, bei dem zwei Wochen vor der Landtagswahl der damalige Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) auftrat. Die CDU wandte ein, die 15 000 Euro teure Veranstaltung habe der Darstellung wirtschaftspolitischer Leitlinien der Fraktion gedient, sei keine Wahlkampf-Kundgebung gewesen. Laut CDU setzte die Bundestagsverwaltung zur Strafbemessung statt der 15 000 Euro nur die Hälfte an, woraus sich eine Strafe von 22 500 Euro ergibt. Man werde in Zukunft die Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung einhalten, wird versichert. Von der FDP fordert die Bundestagsverwaltung rund 2000 Euro zurück, weil ein Praktikant der Fraktion vor der Landtagswahl 2009 Parteiarbeit gemacht haben soll.
Für eine Broschüre kurz vor der Wahl sind 116 000 Euro Strafe fällig.