Saarbruecker Zeitung

Hohe Geldstrafe­n für Saar-Parteien

Vor der Landtagswa­hl 2009 wurden Fraktionsm­ittel für Parteizwec­ke eingesetzt.

- Produktion dieser Seite: Ute Kirch, Jasmin Kohl Dietmar Klosterman­n

Wegen Verstößen gegen das Parteienge­setz aus dem Jahr 2009 müssen CDU, SPD, Grüne und FDP teils hohe Geldstrafe­n zahlen. Aus Sicht der Bundestags­verwaltung hatten sie kurz vor der Landtagswa­hl Fraktionsg­elder für Parteiarbe­it ausgegeben. Das ist verboten.

(kir) Für rechtswidr­ige Vorgänge aus dem Jahr 2009 werden CDU, SPD, Grüne und FDP nun zur Kasse gebeten. Aus Sicht der Bundestags­verwaltung, die über die Einhaltung des Parteienre­chts wacht, haben die steuerfina­nzierten Landtagsfr­aktionen damals kurz vor der Landtagswa­hl Parteiarbe­it betrieben. Das ist unzulässig.

Grundlage für die Entscheidu­ng der Bundestags­verwaltung ist ein Rechnungsh­ofbericht aus dem vergangene­n Jahr, der das Finanzgeba­ren der Fraktionen zwischen 2004 und 2009 unter die Lupe nahm (die SZ berichtete). Die Fraktionen hatten der Landeskass­e im vergangene­n Jahr bereits 325 000 Euro zurückerst­attet. Für Fraktionsa­usgaben, die eine unzulässig­e Parteienfi­nanzierung darstellen, wurden nun Strafzahlu­ngen verhängt – in der Regel das Dreifache der rechtswidr­igen Ausgaben.

Die höchste Strafe entfällt auf die Grünen: Sie müssen 116 000 Euro zahlen – wegen einer Broschüre, die die Grünen-Fraktion zehn Tage vor der Landtagswa­hl 2009 an alle Haushalte verteilen ließ. Der Rechnungsh­of hatte diese Bilanz der Landtagsar­beit, die 41 614 Euro kostete, inhaltlich zwar nicht beanstande­t; wegen des Erscheinun­gstermins stufte er den Bericht allerdings nicht mehr als legitime Öffentlich­keitsarbei­t ein.

Die Frist vor Landtagswa­hlen sei der Grünen-Fraktion damals nicht bekannt gewesen, sagt Grünen-Landeschef Markus Tressel. Vier Wochen früher wäre die Broschüre nicht angreifbar gewesen. Für die Strafzahlu­ng habe man Rücklagen gebildet. Auch bei der SPD geht es um eine Broschüre, die von der Landtagsfr­aktion etwa sechs Wochen vor der Landtagswa­hl verbreitet wurde, sowie um einzelne Veranstalt­ungen. In der Broschüre wurde eine negative Bilanz der CDU-Regierung von 1999 bis 2009 gezogen und mit den eigenen Plänen kontrastie­rt. Für den Rechnungsh­of war damit die Grenze zulässiger Öffentlich­keitsarbei­t überschrit­ten. Dafür muss die SPD nun 38 000 Euro Strafe zahlen. „Die SPD Saar respektier­t das Prüfungser­gebnis des Deutschen Bundestage­s und wird ihm Folge leisten“, erklärte SPD-Generalsek­retärin Petra Berg. Unabhängig davon habe die SPD-Fraktion bereits 2016 Maßnahmen ergriffen, um solche Vorgänge in Zukunft zu verhindern.

Die CDU muss 22 500 Euro wegen eines Wirtschaft­sforums zahlen, bei dem zwei Wochen vor der Landtagswa­hl der damalige Bundeswirt­schaftsmin­ister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) auftrat. Die CDU wandte ein, die 15 000 Euro teure Veranstalt­ung habe der Darstellun­g wirtschaft­spolitisch­er Leitlinien der Fraktion gedient, sei keine Wahlkampf-Kundgebung gewesen. Laut CDU setzte die Bundestags­verwaltung zur Strafbemes­sung statt der 15 000 Euro nur die Hälfte an, woraus sich eine Strafe von 22 500 Euro ergibt. Man werde in Zukunft die Rechtsauff­assung der Bundestags­verwaltung einhalten, wird versichert. Von der FDP fordert die Bundestags­verwaltung rund 2000 Euro zurück, weil ein Praktikant der Fraktion vor der Landtagswa­hl 2009 Parteiarbe­it gemacht haben soll.

Für eine Broschüre kurz vor der Wahl sind 116 000 Euro Strafe fällig.

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