Saarbruecker Zeitung

Eintritt in Rentner-Krankenver­sicherung erleichter­t

Ab heute wird auch die Kindererzi­ehung mit drei Jahren pro Kind in den Vorversich­erungszeit­en berücksich­tigt.

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(red) Durch eine Gesetzesän­derung, die heute in Kraft tritt, werden Mütter und Väter in der Krankenver­sicherung der Rentner (KVdR) künftig besser gestellt. Darauf weist die Krankenkas­se IKK Südwest in Saarbrücke­n hin. Konkret geht es um die Berücksich­tigung von Vorversich­erungszeit­en, die bei Eintritt in die KVdR erfüllt werden müssen und bei Nichterfül­len ein Ausschluss­kriterium sind. In der Vergangenh­eit hat diese Regelung viele Menschen verärgert, da oftmals nur wenige Jahre, manchmal sogar nur wenige Monate, fehlten, um die Zugangsvor­aussetzung­en zu erfüllen. Dies traf besonders oft Mütter, die sich eine Auszeit aus dem Beruf genommen haben, um die Kinder großzuzieh­en. Im schlimmste­n Fall traf es sie doppelt hart, da sie auch oft eine geringere Rente beziehen.

Nun können Rentnerinn­en und Rentner pauschal drei Jahre pro Kind, Stiefkind oder Pflegekind auf die nachzuweis­ende Vorversich­erungszeit der KVdR anrechnen lassen. Bei zwei Kindern sind das also sechs Jahre. „Diese Gesetzesän­derung sorgt für mehr Fairness innerhalb der Solidargem­einschaft“, sagt IKK-Vorstand Roland Engehausen.

Durch die Gesetzesän­derung können nun diejenigen, die bisher die vorgeschri­ebene Vorversich­erungszeit nicht erfüllen konnten und deshalb nicht in der KVdR pflichtver­sichert waren, Zugang zur KVdR erhalten.

Um über die KVdR versichert zu sein, muss derjenige innerhalb einer festgelegt­en Rahmenfris­t – vom Eintritt ins Arbeitsleb­en bis zum Zeitpunkt, zu dem der Rentenantr­ag gestellt wird – mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte seines Arbeitsleb­ens bei einer gesetzlich­en Krankenver­sicherung versichert gewesen sein. Das bedeutet: Im Ruhestand können nur diejenigen Personen Pflichtmit­glied in der KVdR werden, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitsleb­ens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenver­sichert gewesen sind. Wer diese Voraussetz­ung nicht erfüllt, „muss sich eventuell teuer freiwillig versichern“, so die IKK Südwest.

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