Der Nutzen überwiegt
KOMMENTAR
Die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung kann dazu beitragen, das Land sicherer zu machen. Straftaten könnten dadurch verhindert, Straftäter besser aufgespürt werden. Zudem steigern leistungsfähige Kameras an öffentlichen Plätzen das Sicherheitsgefühl der Menschen. Das alles sind Vorteile, die auch Kritiker des Pilotprojektes nicht einfach unter den Tisch fallen lassen sollten – gerade in Zeiten zunehmender terroristischer Bedrohungen. Ermittler müssen mit der Zeit gehen. Sie brauchen Instrumente, die es ihnen ermöglichen, ihre Arbeit gut zu machen.
Dazu braucht es allerdings eine wasserdichte gesetzliche Grundlage, die Daten-Missbrauch möglichst verhindert – sowohl von staatlicher als auch von privater Seite. Ebenso muss die Technologie richtig funktionieren, damit keine Unschuldigen ins Visier der Fahnder geraten. Insofern sind die mahnenden Worte der Datenschützer richtig und wichtig. Sie sollten bei dem Projekt von Anfang an mit ins Boot geholt werden, damit die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Das sollte möglich sein. Schließlich hat die Bundesrepublik Deutschland einen funktionierenden Rechtsstaat, der die Grundrechte seiner Bürger respektiert. Deshalb kann man ihm durchaus zutrauen, bei Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung das richtige Maß zu finden. Dann kann der Nutzen die Risiken überwiegen.