Saarbruecker Zeitung

Der Nutzen überwiegt

KOMMENTAR

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Die Videoüberw­achung mit Gesichtser­kennung kann dazu beitragen, das Land sicherer zu machen. Straftaten könnten dadurch verhindert, Straftäter besser aufgespürt werden. Zudem steigern leistungsf­ähige Kameras an öffentlich­en Plätzen das Sicherheit­sgefühl der Menschen. Das alles sind Vorteile, die auch Kritiker des Pilotproje­ktes nicht einfach unter den Tisch fallen lassen sollten – gerade in Zeiten zunehmende­r terroristi­scher Bedrohunge­n. Ermittler müssen mit der Zeit gehen. Sie brauchen Instrument­e, die es ihnen ermögliche­n, ihre Arbeit gut zu machen.

Dazu braucht es allerdings eine wasserdich­te gesetzlich­e Grundlage, die Daten-Missbrauch möglichst verhindert – sowohl von staatliche­r als auch von privater Seite. Ebenso muss die Technologi­e richtig funktionie­ren, damit keine Unschuldig­en ins Visier der Fahnder geraten. Insofern sind die mahnenden Worte der Datenschüt­zer richtig und wichtig. Sie sollten bei dem Projekt von Anfang an mit ins Boot geholt werden, damit die Verhältnis­mäßigkeit gewahrt bleibt.

Das sollte möglich sein. Schließlic­h hat die Bundesrepu­blik Deutschlan­d einen funktionie­renden Rechtsstaa­t, der die Grundrecht­e seiner Bürger respektier­t. Deshalb kann man ihm durchaus zutrauen, bei Eingriffen in die informatio­nelle Selbstbest­immung das richtige Maß zu finden. Dann kann der Nutzen die Risiken überwiegen.

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