Unfall: Wann man die Polizei rufen muss
Nach einem Verkehrsunfall sind die Beteiligten nicht grundsätzlich verpflichtet, die Polizei zu rufen. „Die Polizei muss nicht hinzugezogen werden, wenn alle an dem Unfall Beteiligten damit einverstanden sind“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der deutschen Verkehrsrechtsanwälte. „Hingegen muss die Polizei alarmiert werden, wenn es bei einem Unfall Schwerverletzte oder gar Tote gibt.“Dann sei es für die Beteiligten meist nicht möglich, die notwendigen Fakten zu sammeln, vor allem, wenn es um den Unfallhergang und die Frage der Verantwortung gehe. „Ist es nur zu leichten Verletzungen gekommen, können die Verletzten entscheiden, ob sie die Polizei einschalten wollen“, sagt Walentowski.
Wenn einer der Unfallbeteiligten die Polizei rufen wolle, könne er das in jedem Fall tun. Das gelte auch, wenn es nur zu Blechschaden gekommen sei. Die anderen Beteiligten müssten dann warten, bis die Beamten da sind. Egal, ob man die Polizei nach einem Unfall hinzuziehen muss oder nur sicherheitshalber ruft, bezahlen muss man den Einsatz nicht.
Ist zum Beispiel bei einem Parkrempler eine der Unfallparteien nicht anwesend, muss der Verursacher ebenfalls die Polizei rufen. „Der Unfallverursacher muss erst eine angemessene Zeit auf den anderen Beteiligten warten und sich dann an die Polizei wenden“, erläutert Swen Walentowski.
Nach einem Verkehrsunfall muss man also in jedem Fall die Polizei rufen, wenn es Tote oder Verletzte gibt, einer der Beteiligten dies wünscht oder ein Betroffener nicht zur Stelle ist.