WAS GERICHTE FÜR ANGEMESSEN HALTEN
Es gibt keine einheitliche Regelung, wie hoch das Schmerzensgeld bei ähnlichen Unfällen ausfällt. Jeder Fall wird einzeln entschieden.
So hat das Landgericht Bonn dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall für ein Schleudertrauma mit zeitweiser Arbeitsunfähigkeit 500 Euro zugesprochen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied für ein HWS-Syndrom mit Schleudertrauma auf 7700 Euro.
1000 Euro Schmerzensgeld gab es nach einer „Scheibenwischergeste“für den Kläger vom Oberlandesgericht Koblenz, für einen Stinkefinger gestand das Amtsgericht Bremen 100 Euro zu, und nach rassistischen Äußerungen fand das
Amtsgericht Schwäbisch Hall 360 Euro für angemessen.
Nach einem Sturz auf einem laubbedeckten Radweg sprach das Oberlandesgericht Hamm einem Radfahrer 1800 Euro zu. Für eine Platzwunde und Gehirnerschütterung nach dem Zusammenstoß zweier Radfahrer erstritt das Opfer vorm OLG Nürnberg 2500 Euro.
Weil er eine Hüftprothese mangelhaft eingesetzt hatte, wodurch der Patient einen Oberschenkelbruch erlitt, verurteilte das
OLG Köln den Arzt zu 5000 Euro Schmerzensgeld. Einem Patienten, der nach einer Operation querschnittsgelähmt war, sprach das OLG Hamm 220 000 Euro zu.