Einfacher in gesetzliche Krankenversicherung zurück
(dpa) Rentner können künftig leichter von der freiwilligen oder privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Rentner bislang nur, wenn sie in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Diese Versicherungszeit werde jetzt aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung anderes berechnet, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.
Neu ist, dass für die erforderliche Zeitspanne drei Jahre für jedes Kind pauschal angerechnet werden, auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Wechseln können auch Ruheständler, die die Vorversicherungszeit bislang nicht erfüllt haben.