Saarbruecker Zeitung

Rundfunkbe­itrag darf nicht bar bezahlt werden

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MÜNSTER (dpa) Verbrauche­r dürfen ihren Rundfunkbe­itrag nicht bar bezahlen, hat das Oberverwal­tungsgeric­ht Nordrhein-Westfalen entschiede­n (Az.: 2 A 1351/16). Der bargeldlos­e Zahlungsve­rkehr vereinfach­e die Verwaltung ähnlich wie im Steuerrech­t. Dadurch würden auch die Kosten minimiert, was letztlich im Interesse des zahlungspf­lichtigen Bürgers liege.

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