Rundfunkbeitrag darf nicht bar bezahlt werden
MÜNSTER (dpa) Verbraucher dürfen ihren Rundfunkbeitrag nicht bar bezahlen, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 2 A 1351/16). Der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfache die Verwaltung ähnlich wie im Steuerrecht. Dadurch würden auch die Kosten minimiert, was letztlich im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers liege.