Saarbruecker Zeitung

Saar-Regierung sieht Chance in Air-Berlin-Krise

Durch die Air-BerlinInso­lvenz könnte sich die Zukunft der Berlin-Strecke neu ordnen, heißt es aus der Landesregi­erung. Doch für Kunden bleiben offene Fragen.

- VON JOACHIM WOLLSCHLÄG­ER

(dpa) Die Landesregi­erung sieht in der Insolvenz von Air Berlin auch eine Chance für die Zukunft. Angesichts der vielen Flugausfäl­le der vergangene­n Monate sei es zu begrüßen, wenn sich die Gesellscha­ft im Rahmen der Insolvenz neu aufstelle. Und durch eine Entschuldu­ng gebe es möglicherw­eise auch Bewegung bei den Übernahmeg­esprächen, hieß es aus Kreisen des saarländis­chen Wirtschaft­sministeri­ums. Unter anderem steht die Lufthansa als potenziell­er Übernehmer für Air-Berlin-Teile in den Startlöche­rn. Solch eine Lösung sei sehr zu begrüßen, hieß es gestern.

Die zuständige Ministerin, Anke Rehlinger (SPD) sagte in diesem Zusammenha­ng, dass es selbstvers­tändlich „auch in Zukunft verlässlic­he Flugverbin­dung nach Berlin geben“müsse. „Mit der Leistung des Unternehme­ns konnte in den vergangene­n Monaten niemand zufrieden sein“, sagt Rehlinger. „Gerade für den Flughafen Saarbrücke­n und für das Saarland ist die Berlin-Verbindung von enormer Bedeutung.“Deshalb würden schon seit längerer Zeit Gespräche für „tragfähige Lösungen“geführt. Joachim Malter, Hauptgesch­äftsführer der Vereinigun­g der saarländis­chen Unternehme­nsverbände forderte die Landesregi­erung gestern auf, diese nun zu vertiefen, um sicherzust­ellen, dass auch künftig Berlin zuverlässi­g angeflogen wird.

Aktuell gebe es im Flugbetrie­b keinerlei Änderungen, betont Ludwin Vogel, Sprecher des Flughafens Ensheim. „Es geht weiter wie bisher, das ist die wichtige Nachricht für die Fluggäste.“Der Übergangsk­redit des Bundes von 150 Millionen Euro stelle auch sicher, dass alle Urlauber ohne große Probleme wieder zurück nach Hause kommen“, sagt Heiko Maas (SPD), der aus dem Saarland stammende Bundesmini­ster für Verbrauche­rschutz.

Und doch bleibt für die Verbrauche­r angesichts des Insolvenza­ntrags der Air Berlin nicht alles wie vorher. Denn vor allem bei längerfris­tig gebuchten Tickets besteht nun das Risiko, dass die Gesellscha­ft zwischenze­itlich den Betrieb einstellt. Zwar bleibt den Kunden die Möglichkei­t, ihren Flug wieder zu stornieren. Doch auch davon rät die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen ab. Die Kunden hätten nur Anspruch auf die Erstattung von Steuern und Gebühren, nicht aber auf den Ticketprei­s. Das gilt auch für künftig gebuchte Flüge mit Air Berlin.

Auch Fluggäste, die bereits wegen früherer Verspätung­en oder Annulierun­gen einen Anspruch gegen Air Berlin auf Entschädig­ung haben, stehen nun vor einer völlig neuen Situation. Sie müssen sich nun mit ihren Ansprüchen an den Sachverwal­ter wenden, der die Insolvenz begleitet, und gehören somit zu den Gläubigern des insolvente­n Unternehme­ns. Ob und in welcher Höhe ihre Forderunge­n allerdings beglichen werden, ist ungewiss.

Offen ist auch der Umgang mit Bonusmeile­n. Air Berlin hat sich dazu gestern nicht geäußert. Reiserecht­s-Experte Wolfgang Degott sagte gegenüber der Deutschen Presse Agentur, dass Kunden diese möglichst schnell einlösen sollten. Allerdings seien durch die Insolvenz auch Meilen-Ansprüche gegen Air Berlin nicht mehr bindend.

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FOTO: DPA
Vorerst werden die Flieger von Air Berlin auch weiter in Saarbrücke­n landen. FOTO: DPA

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