SZ-Leser kritisieren SHG wegen Kündigungen
Der SZ-Artikel „SHG feuert zwei M itarbeiterinnen“spricht den Gerechtigkeitssinn einiger Leserbriefschreiber an. Sie finden die Kündigung zu hart angesichts der T atsache, dass die beiden nun ehemals bei der SHG beschäftigten Frauen einen mutmaßlichen Bet
Das Aufgedeckte wiegt schwerer
Ist ja auch peinlich, wenn zwei Mitarbeiterinnen und nicht der Geschäftsführung auffällt, dass mit der Qualifikation des Lehrbeauftragten etwas nicht stimmen kann. Durch die unberechtigte Einsicht in die Personalakte und Weiterleitung der Diplomurkunde zwecks Überprüfung wurde zwar gegen Arbeitsrecht verstoßen, dadurch aber die Urkundenfälschung aufgedeckt und durch die SHG Strafanzeige gestellt. Eine fristlose Kündigung steht in keinem Verhältnis zur aufgedeckten Straftat und deren Folgen, eine Abmahnung wäre ausreichend. Wäre es der Geschäftsführung der SHG lieber gewesen, die Urkundenfälschung wäre nie aufgedeckt und öffentlich geworden? Folgte deshalb die fristlose Kündigung? Gertrud Wollscheid, Saarbrücken
Geschäftsführer soll sich schämen
Allzu oft hat man in der jüngsten Vergangenheit über verdiente Parteimitglieder der großen Parteien in gut dotierten Jobs lesen können, dass Diplome oder Titel gefälscht waren. Das lässt den Schluss zu, Parteien verfügten wohl über mehr gute Posten, als dafür qualifiziertes Personal vorhanden sei. Darf, damit das nicht auffällt, jedes Mittel recht sein? Ein klares „Nein“muss dazu moralischer Leitsatz sein. Hier haben zwei Mitarbeiterinnen aufgedeckt, was ihrem Arbeitgeber schaden kann. Man denke nur an die Gültigkeit der Prüfungsabschlüsse und an den Ruf der
SHG. Hier haben Mitarbeiterinnen Zivilcourage gezeigt und sind gleichzeitig ihrer Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber gerecht geworden, haben zukünftigen Schaden von der SHG abgewendet. Aber nicht Belobigung, sondern Kündigung ist die Reaktion des Arbeitgebers. Geschäftsführer Alfons Vogtel sollte sich schämen. Welches Zeichen wird hier gesetzt? Whistleblower sind Helden, solange sie die Missstände bei anderen aufdecken. Wird vor der eigenen Haustür gekehrt, werden sie bekämpft, ja, um ihre Existenz gebracht. So wird gerade in Verbindung mit politischen Parteien die Demokratie grundsätzlich in Frage gestellt. Wer Missstände an unerwünschter Stelle entdeckt, soll also besser den Mund halten, nichts sehen, nichts hören? Das kann meines Erachtens nicht der richtige Weg sein. Peter Mersdorf, Saarbrücken
Ich hoffe noch auf die Gerechtigkeit
Ich selbst war viele Jahre bei der SHG beschäftigt und habe diesen Arbeitgeber stets als äußert sozial in Erinnerung. Mittlerweile bin ich in Rente und verstehe die Welt nicht mehr. Ich kann mir nicht erklären, wie zwei Mitarbeiterinnen, die für Schüler und Studenten für die nächste Prüfungsphase Schlimmeres verhindert haben, eine solche Bestrafung erfahren mussten. Die angeführten Formfehler sind meiner Meinung nach nicht mit einer fristlosen Kündigung zu vereinbaren. Außerdem stelle ich mir die ganze Zeit die Frage, warum die Mitarbeiterinnen nicht den offiziellen Weg eingehalten haben, und vermute stark, dass da etwas unter den Teppich gekehrt werden sollte. Da ich die SHG kenne, weiß ich, dass die, die im Vergleich schwerwiegende Vergehen begangen haben, in der Regel versetzt wurden. An eine fristlose Kündigung kann ich mich nicht erinnern. Aus diesem Grund bitte ich die Medien und auch den Betriebsrat, an der Sache „dran zu bleiben“, damit jetzt alles aufgedeckt wird und die SHG wieder zu einem sozialen Arbeitgeber werden kann. Die Führung sollte sich überlegen, ob der Schaden, der durch eine lückenlose Aufdeckung entstehen wird, noch zu verringern ist, denn der komplette Konzern wird dadurch eine enorme Rufschädigung erfahren. Dies schreibt eine äußerst besorgte Rentnerin, die darauf hofft, dass sich die Gerechtigkeit am Ende doch noch durchsetzt. Hildegard Brosche, St. Ingbert