Saarbruecker Zeitung

Verbrauche­rschutz gibt Ratschläge für Air-Berlin-Kunden

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BERLIN (dpa) Wer derzeit noch einen Flug mit der insolvente­n Air Berlin gebucht hat, sollte bei einer Annullieru­ng auf eine Umbuchung bestehen, rät das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum Deutschlan­d. Die Fluggesell­schaft erstattet keine Tickets mehr. Daher sei es besser, auf eine Umbuchung zu bestehen als auf eigene Kosten einen Ersatzflug zu buchen. Auf diesen Kosten blieben Reisende wahrschein­lich sitzen. Die Verbrauche­rschützer raten auch dazu, kein Gepäck mehr bei Air Berlin aufzugeben. Denn geht ein Koffer verloren oder wird beschädigt, werde der Schaden wohl nicht beglichen.

Air Berlin hatte angekündig­t, keine Tickets mehr zu erstatten, die vor dem 15. August ausgestell­t wurden. An diesem Tag hatte die Fluggesell­schaft Insolvenz angemeldet. Durch die Pleite zahlt die Fluggesell­schaft auch keine Entschädig­ungen für Verspätung­en mehr aus. Auch das Vielfliege­rprogramm Topbonus musste Insolvenz anmelden, Meilen lassen sich nicht mehr einlösen.

Keine Erstattung bei Feuer in Kabine

BERLIN (dpa) Verspätet sich ein Flug wegen eines Brands in der Passagierk­abine, steht betroffene­n Flugreisen­den keine Entschädig­ung zu. Denn ein solcher Schwelbran­d in der Kabine sei als außergewöh­nlicher Umstand einzustufe­n, entschiede­n jetzt die Richter des Amtsgerich­ts Berlin-Charlotten­burg (Az.: 205 C 85/16).

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