Verbraucherschutz gibt Ratschläge für Air-Berlin-Kunden
BERLIN (dpa) Wer derzeit noch einen Flug mit der insolventen Air Berlin gebucht hat, sollte bei einer Annullierung auf eine Umbuchung bestehen, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Die Fluggesellschaft erstattet keine Tickets mehr. Daher sei es besser, auf eine Umbuchung zu bestehen als auf eigene Kosten einen Ersatzflug zu buchen. Auf diesen Kosten blieben Reisende wahrscheinlich sitzen. Die Verbraucherschützer raten auch dazu, kein Gepäck mehr bei Air Berlin aufzugeben. Denn geht ein Koffer verloren oder wird beschädigt, werde der Schaden wohl nicht beglichen.
Air Berlin hatte angekündigt, keine Tickets mehr zu erstatten, die vor dem 15. August ausgestellt wurden. An diesem Tag hatte die Fluggesellschaft Insolvenz angemeldet. Durch die Pleite zahlt die Fluggesellschaft auch keine Entschädigungen für Verspätungen mehr aus. Auch das Vielfliegerprogramm Topbonus musste Insolvenz anmelden, Meilen lassen sich nicht mehr einlösen.
Keine Erstattung bei Feuer in Kabine
BERLIN (dpa) Verspätet sich ein Flug wegen eines Brands in der Passagierkabine, steht betroffenen Flugreisenden keine Entschädigung zu. Denn ein solcher Schwelbrand in der Kabine sei als außergewöhnlicher Umstand einzustufen, entschieden jetzt die Richter des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (Az.: 205 C 85/16).