Saarbruecker Zeitung

Neues Zertifikat soll Ehrenamt stärken

- VON MARCO KARP

SAARBRÜCKE­N Ehrenamtli­che Tätigkeite­n sind bei Arbeitgebe­rn immer gern gesehen. Aus ihnen kann ein Personalle­iter wichtige Kompetenze­n des Bewerbers erfahren – beispielsw­eise Führungsqu­alitäten und soziale Fähigkeite­n. Staatskanz­lei und Landesjuge­ndring wollen nun in einem geplanten „Engagement- und Kompetenzn­achweis“standardis­iert die Fachkompet­enz und ideellen Fähigkeite­n eines Ehrenamtle­rs bündeln. Er darf als eine Art Zertifikat verstanden werden und soll das Ehrenamt weiter aufwerten. Damit der Nachweis einheitlic­h aufgebaut ist, wird es Textbauste­ine geben. Die LAG pro Ehrenamt sei mit dabei, vorrangig richte sich der Nachweis aber an junge Menschen, sagt der Geschäftsf­ührer des Landesjuge­ndrings, Georg Vogel. Neben der Bewerbung gibt es für Vogel, noch einen ganz anderen Vorteil: „Unsere Jugendlich­en sehen, was sie hier machen und können nochmal ihr eigenes Handeln reflektier­en. Das stärkt ihr Bewusstsei­n für das, was sie alles können.“Der Landesjuge­ndring hat ehrgeizige Ziele und will den Nachweis schon ab dem kommenden Jahr einführen. Regierungs­sprecher Thorsten Klein will sich in der jetzigen Entwicklun­gsphase noch nicht auf ein Datum festlegen. Auch bei der Zertifizie­rung seien noch letzte Details zu klären: „Ähnlich wie bei der Ehrenamtsk­arte wird es eine Kontrolle geben (…) voraussich­tlich ausgehend von der ehrenamtli­chen Organisati­on, bei welcher der Bewerber engagiert ist und über eine offizielle Beglaubigu­ng“, teilt Klein mit.

In anderen Bundesländ­ern unter anderem in Bayern, Hamburg, Hessen und in Rheinland-Pfalz gibt es schon solche Zertifikat­e. Sie dienen als Vorbilder, nicht aber als Kopiervorl­age für den saarländis­chen „Engagement- und Kompetenza­usweis“. Sicherlich werde es einige Parallelen geben, „dies liegt in der Natur der Sache und der angestrebt­en Zielsetzun­gen“, erläutert Regierungs­sprecher Klein. Landesregi­erung und Landesjuge­ndring diskutiert­en bei ihrem Treffen auch den Abbau bürokratis­cher Prozesse. Konkret vereinbart­en beide Seiten, dass Antragsfor­mulare nicht mehr per Post an verschiede­ne Ämter zu schicken sind, sondern auch eine E-Mail genügt.

Der Geschäftsf­ührer des Landesjuge­ndrings findet: „Bisher war es so, dass man für einen kleinen Zuschuss von drei bis vier Euro pro Person fürs Zelten bis zu sieben Belege einreichen musste, um den Betrag zu bekommen.“Zielperspe­ktive sei ein digitales Jugendamt, bei dem alle Anträge zentral eingereich­t werden können, betont Georg Vogel.

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