Saarbruecker Zeitung

Verfassung­sgericht prüft den Numerus clausus

- Produktion dieser Seite: Christian Leistensch­neider Peter Bylda

KARLSRUHE (dpa) Die Platzverga­be in Studiengän­gen mit bundesweit­em Numerus clausus (NC) kommt im Herbst in Karlsruhe auf den Prüfstand. Das Bundesverf­assungsger­icht nimmt in einer Verhandlun­g am 4. Oktober die Auswahl von Medizinstu­denten unter die Lupe. Eingeschal­tet hat die Verfassung­shüter das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen. Es bezweifelt, dass die Regelungen mit dem Grundgeset­z vereinbar sind. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)

Für die zentrale Vergabe gibt es ein Quotensyst­em: Ein Fünftel der Plätze geht an die Bewerber mit den besten Abitur-Noten, ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Für die übrigen Plätze hat jede Hochschule ein eigenes Auswahlver­fahren. Im Bereich Humanmediz­in sind die Plätze hart umkämpft: Im Winterseme­ster 2014/15 kamen nach den Angaben des Gerichts rund 43 000 Bewerber auf etwa 9000 Studienplä­tze, die Wartezeit für abgelehnte Bewerber betrage mittlerwei­le 15 Semester.

Die Verwaltung­srichter in Gelsenkirc­hen beanstande­n unter anderem, dass die Abitur-Noten bundesweit nicht vergleichb­ar seien und es deshalb Landesquot­en brauche. Überhaupt spiele die Note eine zu große Rolle. Außer in der Humanmediz­in gibt es einen bundesweit­en Numerus Clausus auch noch für die Fächer Tiermedizi­n, Zahnmedizi­n und Pharmazie.

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