Saarbruecker Zeitung

Neues Urteil stärkt Urheberrec­hte

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FRANKFURT (epd) Der Suchmaschi­nenbetreib­er Google und das hauseigene Videoporta­l Youtube müssen bei Urheberrec­htsverletz­ungen die E-Mail-Adresse der Nutzer offenlegen. Die Unternehme­n hätten Nutzern, die Rechtsverl­etzungen begangen haben, gewerbsmäß­ig Dienstleis­tungen zur Verfügung gestellt, teilte das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main zur Begründung seiner Entscheidu­ng am Montag mit. Damit seien Google und Youtube nach dem Urheberrec­htsgesetz verpflicht­et, einem Kläger die Anschrift der Nutzer mitzuteile­n. Darunter falle auch die EMail-Adresse. (AZ: 11 U 71/16).

Eine deutsche Filmverwer­terin sieht nach Angaben des Gerichts ihre Nutzungsre­chte an zwei Filmen verletzt. Diese seien von verschiede­nen Nutzern auf Youtube öffentlich angeboten und jeweils mehrere Tausend Mal aufgerufen worden. Die Filmverwer­terin will die anonym auftretend­en Nutzer wegen Verletzung der Urheberrec­hte verklagen. Youtube und Google hätten erklärt, keine Klarnamen und Postanschr­ift zu kennen. Daraufhin klagte die Filmverwer­terin gegen die Konzerne auf Herausgabe der E-Mail-Adressen, Telefonnum­mern und IP-Adressen der Computer.

Das Oberlandes­gericht Frankfurt gab der Klage teilweise statt. Unter die vom Urheberrec­htsgesetz genannte Pflicht, Namen und Anschrift der Nutzer zu nennen, falle demnach auch die E-Mail-Adresse.

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