Neues Urteil stärkt Urheberrechte
FRANKFURT (epd) Der Suchmaschinenbetreiber Google und das hauseigene Videoportal Youtube müssen bei Urheberrechtsverletzungen die E-Mail-Adresse der Nutzer offenlegen. Die Unternehmen hätten Nutzern, die Rechtsverletzungen begangen haben, gewerbsmäßig Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Begründung seiner Entscheidung am Montag mit. Damit seien Google und Youtube nach dem Urheberrechtsgesetz verpflichtet, einem Kläger die Anschrift der Nutzer mitzuteilen. Darunter falle auch die EMail-Adresse. (AZ: 11 U 71/16).
Eine deutsche Filmverwerterin sieht nach Angaben des Gerichts ihre Nutzungsrechte an zwei Filmen verletzt. Diese seien von verschiedenen Nutzern auf Youtube öffentlich angeboten und jeweils mehrere Tausend Mal aufgerufen worden. Die Filmverwerterin will die anonym auftretenden Nutzer wegen Verletzung der Urheberrechte verklagen. Youtube und Google hätten erklärt, keine Klarnamen und Postanschrift zu kennen. Daraufhin klagte die Filmverwerterin gegen die Konzerne auf Herausgabe der E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen der Computer.
Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Klage teilweise statt. Unter die vom Urheberrechtsgesetz genannte Pflicht, Namen und Anschrift der Nutzer zu nennen, falle demnach auch die E-Mail-Adresse.