Baufirmen verstießen 13 Mal gegen das Tariftreuegesetz
SAARBRÜCKEN (dik) Die Linksfraktion im Saar-Landtag hat jetzt von der CDU/SPD-Landesregierung wissen wollen, ob der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro und das Tariftreuegesetz im Saarland ausreichend kontrolliert werden. Als Auslöser der Anfrage gab der Abgeordnete Jochen Flackus an, der Deutsche Gewerkschaftsbund warne davor, dass im Taxigewerbe, dem Bau und der Gastronomie weniger als 8,84 Euro Stundenlohn gezahlt würden. Zudem sei die Zahl der Kontrollen durch den Zoll im vergangenen Jahr auf dem Bau um fast 20 Prozent gesunken, im Gaststtättengewerbe um gut 17 Prozent.
Die CDU/SPD-Landesregierung verweist in ihrer am Wochenende veröffentlichten Antwort (Landtagsdrucksache 16/106) darauf, dass sie für die Mindestlohnkontrolle nicht zuständig sei. Diese Prüfungen seien Sache des Bundesfinanzministers und seiner Zollverwaltung. Bei der Kontrolle des Tariftreuegesetzes, das die vom Land engagierten Firmen zur Zahlung der Tarif- und Mindestlöhne verpflichtet, sei das Land jedoch selbst aktiv gewesen. Seit dem 22. März 2013, als das Gesetz in Kraft trat, bis Ende August 2017 seien vom Land 4854 Aufträge im Volumen von 1,2 Milliarden Euro an die Privatwirtschaft vergeben worden. Das Wirtschaftsministerium habe 322 Aufträge überprüft (Volumen: 107 Millionen Euro). Dabei seien die Beschäftigungsverhältnisse von 1210 Arbeitnehmern unter die Lupe genommen worden. Von Januar 2015 bis Ende August 2017 wurden demnach 29 Verstöße gegen das Tariftreuegesetz aufgedeckt. Die meisten Verstöße betrafen das Baugewerbe (13) gefolgt von Bus-Unternehmen (sieben). Dabei fanden beim Baugewerbe mit 210 auch die meisten Kontrollen statt. Beim Busverkehr waren es 29 und im Wachdienst nur vier.