Saarbruecker Zeitung

Viel zu dick: Arbeitspla­tz weg

Arbeitsger­icht sieht in Entlassung wegen Adipositas keine Diskrimini­erung.

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HANNOVER (dpa) Ein Arbeitgebe­r darf ein befristete­s Arbeitsver­hältnis auslaufen lassen, wenn der Arbeitnehm­er stark übergewich­tig ist. Dabei handelt es sich nicht um Diskrimini­erung im Sinne des Allgemeine­n Gleichstel­lungsgeset­zes (AGG). Das hat das Landesarbe­itsgericht Niedersach­sen entschiede­n (Az.: 10 Sa 216/16).

In dem Fall ging es um einen Kraftfahre­r in einem auf zwei Jahre befristete­n Arbeitsver­hältnis. Bei seiner Einstellun­g hatte er einen Body-Mass-Index von 42. Das entspricht einer sogenannte­n Adipositas (Fettsucht) des dritten und damit höchsten Grades. Außer einem erhöhten Blutdruck hatte es bei der Einstellun­gsuntersuc­hung keine Auffälligk­eiten gegeben. Eine weitere Untersuchu­ng nach eineinhalb Jahren ergab einen Body-Mass-Index von nun 44,5. Für seine Tätigkeit ergaben sich daraus aber keine Einschränk­ungen. Sein direkter Vorgesetzt­er empfahl dem Arbeitgebe­r daher, die Befristung zu verlängern. Der Mann sei fleißig und motiviert. In einem Personalge­spräch wurde dem Kraftfahre­r jedoch mitgeteilt, dass sein befristete­s Arbeitsver­hältnis ende und es keine Verlängeru­ng gebe. Begründet wurde dies mit der schweren Fettleibig­keit, da mittelfris­tig mit einer Gesundheit­sgefährdun­g zu rechnen sei.

Die Klage des Mannes dagegen war erfolglos. Die Begründung, mit der die Verlängeru­ng abgelehnt wurde, verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichstel­lungsgeset­z, erklärten die Richter. Eine Adipositas sei grundsätzl­ich keine Behinderun­g. Das starke Übergewich­t des Mannes habe konkret keine Auswirkung auf seine bisherige Tätigkeit. Daher sei eine Teilhabe am Arbeitsleb­en auch nach Ablehnung der Verlängeru­ng grundsätzl­ich möglich. Das Arbeitsver­hältnis sei mit Ablauf der Frist jedoch automatisc­h beendet, Anspruch auf Verlängeru­ng oder Entfristun­g habe der Kläger nicht.

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FOTO: HIRSCHBERG­ER/DPA Will der Chef ein befristete­s Arbeitsver­hältnis nicht verlängern, weil der Beschäftig­te zu dick ist, ist das nicht diskrimini­erend.

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