Frauke Petry muss wegen Meineids vor Gericht
DRESDEN (dpa) Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen Meineid-Verdachts angeklagt. Sie soll im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet haben, wie die Justizbehörde gestern in Dresden mitteilte. Petry räumte einen Irrtum ein, versicherte aber zugleich, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei den Vorwürfen geht es um ihre Aussagen zu Darlehen der Landtagskandidaten
Gewinnzahlen vom 4. 10. 2017
1 6 9 10 12 14 16 19 20 29 36 37 47 49 52 55 58 63 64 68 für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor der sächsischen Landtagswahl 2014. Laut Staatsanwaltschaft soll sie gesagt haben, dass die Kandidaten im Erfolgsfall hätten entscheiden können, ob ihre Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben der Zeugin widersprechen aber den Darlehensverträgen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Petry war der AfD-Fraktion im Bundestag nicht beigetreten und hat inzwischen die rechtsnationale Partei verlassen.
Dem Beispiel der früheren Parteivorsitzenden ist nun ein zweiter Abgeordneter gefolgt. Parteisprecher Christian Lüth bestätigte gestern einen Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach Mario Mieruch die AfD-Bundestagsfraktion verlassen hat. Mieruch begründete seinen Austritt mit der bis heute nicht erfolgten Abgrenzung der Partei vom äußersten rechten Flügel um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke. Er sehe in der AfD eine „Entwicklung, die viele in der Partei mit Sorge betrachten“.