Elterninitiative ist sauer auf die Verwaltung
In der Landeshauptstadt Saarbrücken kann man nur im Bürgeramt City sein G9-Votum abgeben, auch Dudweiler ist außen vor.
sich – auch im Namen ihrer Mitstreiter – die Sprecherin der Elterninitiative „G9 jetzt!“, die die SZ hierzu kontaktierte. Katja Oltmanns spricht von einem „Volksabstimmungs-Behinderungsverfahren“. Bürgernähe, sagt sie, sehe anders aus. Extrem ärgern würde sie sich aber über die Öffnungszeiten. Denn ansteuern müsse man das dem Bürgeramt angeschlossene Wahlamt, was wiederum andere Öffnungszeiten habe als das Bürgeramt selbst. Und so kann man im zweiten Obergeschoss das Volksbegehren lediglich zu folgenden Zeiten unterstützen: Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Wer also berufstätig sei und schnell mal vor der Arbeit seine Stimme abgeben wolle, dann aber feststelle, dass erst später geöffnet sei, der, so Oltmanns, würde wohl keinen zweiten Anlauf nehmen, sondern ein für allemal von dannen ziehen. Sie selbst habe am Mittwoch bis 8.30 Uhr warten müssen, um ihre Stimme abzugeben.
Die SZ hat auch gleich mal bei der Stadtverwaltung angerufen, um sich nach den Gründen für die restriktiver Öffnungszeiten zu erkundigen und zu fragen, warum nur das Bürgeramt City beziehungsweise das Wahlamt das Votum der Bürgerinnen und Bürger entgegen nimmt. Rathaus-Pressesprecher Robert Mertes sagt, dass dieses Verfahren nicht neu sei. Bereits vor zwei Jahren sei es so gehandhabt worden. Und zwar als die Saar-Linken mit einem Volksbegehren ihre Forderung untermauern wollten, die Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite bei den Sparkassen zu begrenzen. Im Übrigen habe man im vorliegenden Fall drei Monate Zeit, um das Volksbegehren zu unterstützen, da sei es bestimmt keine Zumutung, mal einen Tag zu finden, um das Bürgeramt City, das ja sehr zentral gelegen und damit gut erreichbar sei, anzusteuern.
Wie dem auch sei: Sieben Prozent der Wahlberechtigten im Saarland müssen unterschreiben, , also rund 54 000 Männer und Frauen. Die Elterninitiative ist der Meinung, dass dies bis Anfang Januar durchaus machbar sei. Ist das Ziel erreicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Landtag entspricht dem Volksbegehren und führt das neunjährige Gymnasium wieder ein. Oder es kommt zum Volksentscheid, der abläuft wie eine Landtagswahl. Damit das Gesetz zur Einführung von G9 beschlossen ist, müsste es beim Volksentscheid eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Und diese Mehrheit müsste zugleich mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten entsprechen (SZ vom 4. Oktober).