Viele Gesundheitskarten ungültig
Erste Generation kann in Arztpraxen oft nicht mehr eingelesen werden.
DÜSSELDORF (dpa) Viele Gesundheitskarten können seit Anfang Oktober nicht mehr in Arztpraxen eingelesen werden. Für Patienten kann das eine etwas umständlichere Prozedur bedeuten. Betroffen sind der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge Gesundheitskarten der sogenannten ersten Generation.
Krankenkassen hätten Versicherten schon Karten der neueren und weiterhin gültigen Generation 1 Plus oder 2 zugeschickt, erklärt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Ein bundesweites Problem beim Einlesen fürchtet man darum nicht. Dennoch dürfte es einige Versicherte geben, die ihre Karte nicht ausgetauscht haben. „Zum Beispiel, weil sie den Begleitbrief der Kasse nicht gelesen haben und dachten, dass die alte Karte noch in Ordnung ist und man deshalb keine neue brauche“, so eine Verbandssprecherin.
Ob die eigene Karte nicht mehr funktioniert, lässt sich nicht sicher feststellen. Karten der ersten Generation tragen das Kürzel „G1“oben rechts auf der Vorderseite, genau wie Karten der weiterhin gültigen Generation 1 Plus. Sie seien optisch nicht zu unterscheiden, sagt die Verbandssprecherin. Klar erkennbar sind Karten der zweiten Generation, die das Kürzel „G2“tragen.
Krankenversicherte, die eine „G1“-Karte haben und nicht sicher sind, ob sie diese schon einmal ausgetauscht haben, können im Prinzip nur bei ihrem nächsten Arztbesuch herausfinden, ob ihre Karte lesbar ist oder nicht. Stellt sich in der Praxis heraus, dass die Karte veraltet ist, sollte man rasch bei seiner Kasse eine neue Karte anfragen oder die alte gegen die neue Karte austauschen, wenn man diese noch ungebraucht daheim herumliegen hat.
Sorgen, dass sie vom Arzt abgewiesen werden, wenn ihre Karte nicht einlesbar ist, müssen Patienten nicht haben. Ihre Daten müssten dann am Tresen von Hand erhoben werden, sagen die Verbraucherschützer. Danach muss man noch unterschreiben, dass man bei der entsprechenden Kasse versichert ist. Eine Privatrechnung dürfe der Arzt in diesem Fall nicht direkt ausstellen, stellt der Spitzenverband klar.
Allerdings muss man eine gültige Gesundheitskarte binnen zehn Tagen nachreichen oder den Versicherungsschutz anderweitig nachweisen. Sonst kann der Arzt wirklich eine Privatrechnung ausstellen. In so einem Fall hat man noch bis zum Ende des Quartals Zeit, einen Nachweis zu erbringen. Dann bekommt man das gezahlte Geld vom Arzt zurückerstattet.