Saarbruecker Zeitung

Fußballer-Anwalt wirft Klinik schweren Fehler vor

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SAARBRÜCKE­N (sm) Ist ein Behandlung­sfehler verantwort­lich dafür, dass dem jungen Fußballer Stefan Schmidt nach einem Sportunfal­l der rechte Unterschen­kel amputiert werden musste? Sein Anwalt Marc Herbert erhebt jedenfalls schwere Vorwürfe gegen das Evangelisc­he Krankenhau­s (EVK) in Saarbrücke­n. Schmidt hatte während eines Fußballspi­els des FC St. Arnual am 24. Mai einen Schienbein- und Wadenbeinb­ruch erlitten und wurde ins EVK eingeliefe­rt.

Herbert wirft den Ärzten nun vor, nach einer ersten Operation keine Gefäßunter­suchung gemacht zu haben, obwohl Schmidt über Taubheit im rechten Bein geklagt hatte. Schließlic­h musste der 23-Jährige nach Angaben des Anwalts „in einer Nacht- und Nebelaktio­n“ins Klinikum Saarbrücke­n auf den Winterberg gebracht werden. Den Ärzten dort blieb nichts anderes übrig, als den Unterschen­kel zu amputieren.

Rechtsanwa­lt Herbert fordert nun vom EVK, die Haftung anzuerkenn­en und Schmidt Schadeners­atz zu leisten. Er strebe eine außergeric­htliche Einigung mit dem EVK an. Wenn das Krankenhau­s aber die Frist bis zum 26. Oktober verstreich­en lasse, wolle er als letzten Schritt auch eine Klage nicht ausschließ­en. Die Stiftung Kreuznache­r Diakonie, Träger des EVK, erklärte, sie werde den Fall untersuche­n, und verwies auf das laufende Verfahren. Die Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n hat ein „Vorermittl­ungsverfah­ren“eingeleite­t.

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FOTO: M. ZIMMERMANN Stefan Schmidt

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