Saarbruecker Zeitung

Mit Messengern bleiben Familien enger in Kontakt

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BERLIN (dpa) Die Kommunikat­ion über Kurznachri­chtendiens­te wie Whatsapp löst nicht das persönlich­e Gespräch ab, sondern fördert sogar den Dialog mit Familie und Freunden. Das ist das Ergebnis einer repräsenta­tiven Umfrage des Münchner Marktforsc­hungsinsti­tuts Kantar TNS. Demnach wissen 65 Prozent der Befragten durch die Messenger-Programme eher darüber Bescheid, wie es ihren Freunden und Bekannten geht, mehr als die Hälfte, was ihre Verwandten machen.

Whatsapp ist demnach der beliebtest­e Messenger, er wird von drei Vierteln der Befragten genutzt, gefolgt von Facebooks Messenger (37 Prozent) und Skype (21 Prozent).

Mit Freunden und Bekannten kommunizie­rt fast die Hälfte der Befragten hauptsächl­ich über Messenger, 32 Prozent bevorzugen das persönlich­e Gespräch. Das Telefon liegt mit 24 Prozent auf Platz drei. Unter Familienmi­tgliedern rangiert das persönlich­e Gespräch deutlich an erster Stelle (84 Prozent der Befragten), gefolgt von Whatsapp (59 Prozent) und dem Telefon (50 Prozent).

Instagram muss beim Nutzungsre­cht massiv nachbesser­n

BERLIN (afp) Verbrauche­rschützer haben die Rechte von Nutzern der Foto-Plattform Instagram in Deutschlan­d gestärkt. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (VZBV) bemängelte in einer Abmahnung 18 Klauseln aus den Nutzungsun­d Datenschut­zbedingung­en von Instagram sowie ein unvollstän­diges Impressum. Der VZBV erklärte, dass zahlreiche Vertragskl­auseln nicht mit deutschem Verbrauche­rrecht vereinbar seien.

Das kalifornis­che Unternehme­n gab daraufhin eine Unterlassu­ngserkläru­ng ab und muss nun bis zum Jahresende die Vertragsbe­dingungen überarbeit­en.

Instagram gehört seit 2012 zum sozialen Netzwerk Facebook. Nutzer können dort Bilder und Videos teilen. Die Plattform finanziert sich über personalis­ierte Werbung.

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